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Proteste gegen KnöllchenAutofahrer in Hürth legen Widerspruch nach Abschleppaktion ein

Lesezeit 2 Minuten
Es ist der Parkplatz am Kiebitzweg in Hürth zu sehen.

Zwei Dutzend Autos hat die Stadt vom Pendlerparkplatz P&R am Kiebitzweg abschleppen lassen.

Nach einer Abschleppaktion am Kiebitzweg legen viele Autofahrer Widerspruch ein. Die Stadt Hürth hält trotzdem an den Verwarnungen fest

Nach der Abschleppaktion am Pendlerparkplatz Kiebitzweg wollen etliche betroffene Autofahrer das verhängte Knöllchen und die Abschleppkosten – über 200 Euro – nicht hinnehmen. Von den 29 Verwarnungen, die das Ordnungsamt ausgestellt hat, wurden nach Angaben der Stadt bislang erst acht beglichen, in fünf Fällen wurde bereits Beschwerde eingelegt.

In der letzten Januar- und den ersten beiden Februarwochen hatte das Ordnungsamt an drei Tagen 29 Autos von dem stark genutzten Pendlerparkplatz an der Stadtbahnhaltestelle abschleppen lassen. Sie waren in Abschnitten geparkt, in denen die Stadtwerke Grünpflegearbeiten durchgeführt hatten.

Sperrungen seien nicht eindeutig ausgeschildert gewesen

Doch Autofahrer beklagten, dass die Sperrung nicht eindeutig ausgeschildert gewesen sei. So hätten Absperrgitter mit einem Durchfahrtsverbotsschild und Terminangabe vor Beginn der Arbeiten seitlich vor den Büschen und nicht in der Zufahrt gestanden.

Dadurch sei das Verbot leicht zu übersehen gewesen, und es sei unklar geblieben, für welchen Bereich des Pendlerparkplatzes mit 300 Stellplätzen das Verbot gegolten habe. Die Stadt weist die Vorwürfe zurück. „Die Schilder wurde ordnungsgemäß und gut sichtbar jeweils 72 Stunden vor Beginn der Arbeiten aufgestellt“, so Sprecher Willi Pütz.

Autofahrer sollten sich auf kurzfristige Änderungen einstellen

Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits 1996 in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass Autofahrer „mit Situationen rechnen müssen, die eine kurzfristige Änderung der bestehenden Verkehrsregeln notwendig machen“.

Kurzfristig verändert haben die Stadtwerke auch den Einsatzplan für die Grünpflegearbeiten. So fiel eine angekündigte weitere Sperrung in dieser Woche aus. „Die Abschnitte waren großzügig geplant, um eine höchstmögliche Belegung der Parkflächen zu erreichen“, erklärt Pütz dazu.

Ordnungsamt hält an Verwarnungen fest

„Da im letzten Abschnitt keine Fahrzeuge geparkt wurden, konnten die Grünschnitte vorzeitig vorgenommen werden, ohne Abschleppunternehmen zu beauftragen.“ Abgeschleppt werde nur als letztes Mittel, so Pütz.

Üblicherweise versuche die Verkehrsüberwachung, den Halter zu erreichen, damit er sein Auto wegfährt. Das sei aber auf einem Pendlerparkplatz kaum möglich.

An den Verwarnungen hält das Ordnungsamt fest. Die Parksünder haben sechs Wochen Zeit, um das Verwarngeld zu bezahlen. Danach werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet – dann wird’s noch teurer.