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Schüler in Hürth von Lkw überrolltBewährungsstrafe für schwer traumatisierten Fahrer

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Ein symbolisches Geisterrad erinnert an den tödlich verunglückten 15-jährigen Radfahrer.

Hürth-Hermülheim – Nach dem tödlichen Unfall, bei dem im vergangenen Dezember ein 15-jähriger Radfahrer auf dem Schulweg unter einen Lastwagen geraten und ums Leben gekommen war, hat das Amtsgericht Brühl den Lkw-Fahrer zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Urteil erging per Strafbefehl, eine mündliche Verhandlung vor Gericht gab es nicht.

Tödlicher Unfall in Hürth-Hermülheim: Schüler starb noch an der Unfallstelle

Der Lkw-Fahrer war am 7. Dezember mittags von der Frechener Straße trotz Verbots nach rechts in die Sudetenstraße abgebogen und hatte dabei den Jungen überrollt, der die Straße an der Ampel mit seinem Fahrrad überqueren wollte. Beide hatten grünes Licht. Der Schüler des Ernst-Mach-Gymnasiums, der auf dem Heimweg war, starb noch an der Unfallstelle.

Den Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft beantragt. Der Lkw-Fahrer, Jahrgang 1989, lebe in Polen und sei durch den Unfall so schwer traumatisiert worden, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben könne, sagte die Direktorin des Brühler Amtsgerichts, Susann Ulbert-Maur, auf Nachfrage. Auch die Familie des getöteten Jungen habe kein Interesse an einem Prozess gehabt, „sonst hätte es eine Hauptverhandlung gegeben“, so Ulbert-Maur.

„Es ist furchtbar, wenn an den Folgen eines Verkehrsunfalls jemand stirbt“, so die Amtsgerichtsdirektorin. „Aber es handelte sich um einen Fahrlässigkeitsvorwurf. Im Straßenverkehr passieren Fehler.“ Per Strafbefehl könnten Haftstrafen von bis zu einem Jahr verhängt werden. Zur Hauptverhandlung vor Gericht komme es dann nur, wenn dem Strafbefehl widersprochen werde. Das Urteil in diesem Fall sei rechtskräftig.

Neue Ampelschaltung soll die Hürther Kreuzung sicherer machen

Künftig soll eine neue Ampelschaltung verhindern, dass Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung gleichzeitig mit dem Autoverkehr grünes Licht bekommen. Eltern hatten das in einer Petition gefordert. Ein Gutachter stellte fest, dass dies möglich ist. Die Stadtverwaltung führt darüber auf Beschluss des Verkehrsausschusses Gespräche mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßen.

„Leider liegt uns von dort noch keine Zustimmung vor“, sagt der Leitende Stadtbaudirektor Manfred Siry. Der Landesbetrieb tue sich schwer mit befürchteten Einbußen beim Verkehrsfluss an der stark belasteten Kreuzung. „Aber ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer Einigung kommen und die Ampelschaltung wie vorgeschlagen sicherer für Fußgänger und Radfahrer umgestellt werden kann“, so Siry.