AboAbonnieren

„Mussten handeln“Hürther Tagesmutter lässt Kinder allein – Pflegeerlaubnis entzogen

Lesezeit 2 Minuten

Tagesmütter tragen viel Verantwortung für das Wohlergehen der ihr anvertrauten Kinder.

Hürth – Das Hürther Jugendamt hat einer Tagesmutter die Pflegeerlaubnis entzogen. Die Frau soll die ihr anvertrauten Kinder im Alter zwischen eineinhalb und dreieinhalb Jahren regelmäßig in ihrem Haus alleingelassen haben, um ihr eigenes Kind aus der Schule in einem anderen Stadtteil abzuholen.

Das Jugendamt wirft ihr deshalb Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Wie Verwaltungssprecher Willi Pütz auf Nachfrage bestätigt, hat es mehrere anonyme Hinweise an des Jugendamt gegeben. Die Tagesmutter sei demnach täglich zwischen 11.30 und 13.15 Uhr nicht zu Hause gewesen.

Mitarbeiterin des Jugendamts traf Tagesmutter nicht an

Eine Mitarbeiterin des Jugendamts sei daraufhin am 5. Juli mittags selbst vor Ort gewesen, habe die Tagesmutter aber auch nicht angetroffen, während die Kinder im Haus gewesen seien. Erst 20 Minuten später sei die Frau mit ihrem eigenen Sohn zurückgekehrt. Im Haus hätten sich sechs Kinder aus Hürth, Köln und Brühl befunden.

„Wir mussten handeln“, erklärte Pütz. „Wir haben noch am selben Tag die Eltern informiert.“ In Kooperation mit den Jugendämtern der Städte Köln und Brühl seien neue Betreuungspersonen für die Kinder gefunden worden, ein Kind werde nun von der eigenen Großmutter betreut.

Pütz sprach von einem Einzelfall. „Wir haben so etwas in den vergangenen Jahren noch nicht gehabt“, so der Verwaltungssprecher.

28 Tagesmütter beim Jugendamt registriert

Wer für die Stadt in der Tagespflege tätig werden will, muss nach Angaben der Stadtverwaltung ein Führungszeugnis und Gesundheitsatteste aller Hausbewohner ab 14 Jahren vorlegen. Außerdem müsse von den betreffendenPersonen die Teilnahme an einem Qualifikationskursus nachgewiesen werden, den zum Beispiel die Volkshochschule anbiete.

Pütz: „Wir erarbeiten dann gemeinsam mit der Tagesmutter ein Konzept.“ In Hürth sind zurzeit 28 Tagesmütter beim Jugendamt registriert, dazu kommen drei Tagesmütter aus anderen Städten, die in Hürther Einrichtungen arbeiten.

Außerhalb der Tagesmutterregeln der Stadt darf die Frau aber weiter Kinder betreuen – allerdings nicht länger als 15 Stunden pro Woche und nicht länger als drei Monate lang. „Die Frau hat uns zugesichert, sich daran zu halten“, sagt Verwaltungssprecher Willi Pütz. „Sollten wir einen Verstoß feststellen, wird auch ein Bußgeld fällig.“

Die betroffene Tagesmutter war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.