StromtrasseHürther Klage hat Erfolg – vorerst keine Masten zwischen Brühl und Frechen
Hürth/Leipzig – Die Bürgerinitiative „Hürth gegen Hochspannung“ und die Stadtwerke haben vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Teilerfolg gegen den Bau neuer Höchstspannungsfreileitungen errungen.
Der vierte Senat erklärte den Planfeststellungsbeschluss für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“. Im Abschnitt zwischen Frechen und Brühl dürfen vorerst keine neuen Masten errichtet werden. Die Bezirksregierung muss nun neu über den Trassenverlauf entscheiden.
Neue Masten doppelt so hoch
Der Netzbetreiber Amprion baut derzeit die Leitungskapazitäten auf der bestehenden Höchstspannungstrasse zwischen Rommerskirchen und Bornheim-Sechtem aus, die auch durch Pulheim, Frechen, Hürth und Brühl führt. In diesem Abschnitt werden alte Freileitungen zurückgebaut; 206 bestehende Masten sollen durch 115 neue ersetzt werden. Die neuen Masten sind teils doppelt so hoch wie die alten, in Hürth sollen sie eine Höhe von 80 Metern erreichen.
In ihrem am Mittwoch veröffentlichten Urteil attestieren die Richter der Planungsbehörde Abwägungsfehler bei der Trassenführung auf Hürther Stadtgebiet. Die Bezirksregierung Köln habe im Planfeststellungsverfahren „die Belange nicht ausreichend ermittelt, die für eine Umgehung der Ortslage von Hürth entlang von Gleuel, Burbach, Fischenich und dem Industriepark Knapsack sprechen“ – also für eine andere Streckenführung um die dicht besiedelten Ortsteile herum.
Hoffnung auf Erdkabel
Im Zusammenhang mit der möglichen Alternativtrasse seien „die Unterschiede in der Siedlungsstruktur, ein Naturschutzgebiet und mögliche technische Schwierigkeiten“ nicht hinreichend abgewogen worden. Alle anderen Einwände der Kläger wie mögliche negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt wies das Gericht allerdings zurück.
Klaus-Dieter Rush, Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative, zeigte sich erfreut über das Urteil. „Natürlich ist das ein Erfolg, weil der Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärt worden ist“, so Rush. Was genau aus dem Urteil folge, müsse aber noch geklärt werden. Rush: „Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.“ Er hoffe, dass Amprion die Gegner der Höchstspannungsleitungen nun „ein bisschen ernster nimmt“ und womöglich neu über ein Erdkabel nachdenke.
Trasse zwischen Efferen und Hermülheim nicht vom Tisch
Bürgermeister Dirk Breuer begrüßte den Richterspruch ebenfalls, auch wenn damit die Trasse zwischen Efferen und Hermülheim nicht vom Tisch sei. „Jeder Tag, an dem den Menschen diese Monstertrasse erspart bleibt, ist ein gewonnener Tag“, sagte er.
Das Urteil verschaffe den Gegnern Zeit, sich noch einmal auf politischer Ebene für ein Erdkabel einzusetzen. Breuer verweist auf den Koalitionsvertrag der großen Koalition: Union und SPD hätten sich darauf verständig, mehr Erdverkabelung möglich zu machen, um mehr Akzeptanz für den Netzausbau zu schaffen. Bislang lässt das Energieleitungsausbaugesetz nur auf vier Pilotstrecken Erdkabel zu. Hürth gehört nicht dazu.
Amprion: Leitungsausbau soll nicht verzögert werden
Unterdessen betont Netzbetreiber Amprion, dass das Urteil den Leitungsausbau nicht verzögern werde. „Der Zeitplan bleibt unverändert“, so Projektsprecherin Joëlle Bouillon. Der begonnene Leitungsbau an den beiden Enden der Leitungen werde fortgesetzt, teilte das Unternehmen mit.
Der Ausbau in Hürth sei ohnehin erst für 2019 geplant. Amprion werde „die erforderlichen Untersuchungen durchführen und die ergänzenden Unterlagen schnellstmöglich bei der Bezirksregierung einreichen“. Bouillon geht davon aus, dass die Bezirksregierung die geplante Trasse nach erneuter Prüfung bestätigen werde.Amprion verweist auf die Bedeutung des Leitungsbauprojekts für die Versorgungssicherheit Nordrhein-Westfalens und den überregionalen Stromtransport von Nord- nach Süddeutschland.
Durch das Projekt werde die Übertragungskapazität im nördlichen Rheinland erhöht. Das sei erforderlich, um Windenergie aus dem Nordwesten nach Süden zu übertragen und Strom aus regionalen Kraftwerken einzuspeisen.