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Volltrunkener RadfahrerPolizei stoppt Mann in Hürth mit zwei Promille

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Nach dem Alkoholtest musste der Radfahrer zur Blutprobe.  (Symbolbild)

Hürth – Einen volltrunkenen Radfahrer haben Streifenbeamte am Mittwochmittag gegen 12 Uhr aus dem Verkehr gezogen. Nach Angaben der Polizei fiel ihnen der Fahrradfahrer auf dem Radweg an der Luxemburger Straße auf, als er in Richtung Köln fuhr, weil er eine Flasche Wodka in der Hand hielt, als er von einem Getränkemarkt losfuhr.

Diese Flasche steckte der 43-Jährige in eine Tüte, als er die Beamten bemerkte. Zwar waren weder Fahrstil, noch Verhalten oder Gang des Mannes „in irgendeiner Weise alkoholbedingt verändert“, wie die Polizei schreibt. Der Alkoholtest ergab jedoch einen Wert von über zwei Promille. Damit war die Weiterfahrt für den Hürther beendet. In einem Krankenhaus entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Der 43-Jährige muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis weist anlässlich dieser Trunkenheitsfahrt auf den Promillegrenzwert für Radfahrer hin, der sich von dem anderer Fahrzeugführer unterscheidet: Mit einem Wert ab 1,6 Promille erreichen Fahrradfahrer die für sie gültige „absolute Fahruntüchtigkeit“ und dürfen ab diesem Wert ihr Fahrrad im Straßenverkehr nicht mehr nutzen.

Damit liegt der Wert um 0,5 Promille höher als bei Kraftfahrern. Für sie ist die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille erreicht. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann jedoch bereits ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Außerdem gilt: Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad angetroffen wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit negativen Konsequenzen für seinen Führerschein rechnen, also zum Beispiel dem zeitweiligen Entzug der Fahrerlaubnis. (ps)