Aus Sicht des Bürgermeisters ist der Vorschlag der Bezirksregierung, dass Laufs zuerst in der Stadtverwaltung Erfahrung sammeln soll, rechtlich nicht zulässig.
Konflikt bei BeigeordnetenwahlKerpener Bürgermeister steht weiter hinter Dominik Laufs
In der Diskussion um die Beigeordnetenwahl steht Bürgermeister Dieter Spürck immer noch hinter seiner Entscheidung für Dominik Laufs. Damit vertritt er auch die aktuelle Position der Verwaltung – Laufs soll bleiben.
Laufs sei einstimmig ohne Enthaltung gewählt worden, sagt Stadtsprecher Harald Stingl. „Es besteht seitens der Verwaltung kein Anlass, diese Entscheidung zu hinterfragen.“ Auch stelle sich die Frage nach alternativen Kandidaten im laufenden Verfahren für die Verwaltung nicht. Spürck habe entsprechend der Weisung der Kommunalaufsicht den Beschluss beanstandet, erläutert Stingl. „Ob der Stadtrat sich dem beugt, das Verfahren aufhebt oder ob er rechtlich dagegen vorgehen will, können wir seitens der Verwaltung noch nicht absehen.“
Kommissarischer Beigeordneter seit vier Jahren
Nach langer Vakanz benötige die Stadt einen Ersten Beigeordneten – unter anderem deshalb, weil er für Kindergärten und Schulen zuständig sei, sagt Stingl. Seit mehr als vier Jahren führt Bürgermeister Spürck das Amt des ersten Beigeordneten kommissarisch. Aus Spürcks Sicht ist der Vorschlag der Bezirksregierung – Laufs wird zwei Jahre in verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung beschäftigt, um Erfahrung zu sammeln – rechtlich nicht zulässig. Der Bürgermeister beruft sich auf die Gemeindeordnung: Diese schreibt vor, dass einer von zwei Beigeordneten eine Befähigung für das Richteramt oder zur Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen in der Laufbahngruppe 2 besitzt. Das bedeutet: Schon jetzt verstößt die Stadtverwaltung gegen die Gemeindeordnung, weil das Amt des Beigeordneten seit vier Jahren vom Bürgermeister geführt wird. Der gesetzwidrige Zustand würde sich durch den Vorschlag der Kölner Bezirksregierung also um weitere zwei Jahre verlängern.
Außerdem stört sich Spürck an einem weiteren Punkt, der der Gemeindeordnung widerspricht. Dort steht: Die Stellen der Beigeordneten sind auszuschreiben. Wenn Laufs Wahl in zwei Jahren als sicher gilt, wäre das nicht der Fall. Eine solche Ausschreibung sei eine Farce, sagt Stingl.
Einen Fehler im Wahlverfahren sieht die Stadtverwaltung nicht. Änderungen im Personalauswahlverfahren sind aus ihrer Sicht deshalb nicht nötig.