In einer Präsentation stellte Joscha Slowik vom Bund der Steuerzahler Ideen vor, um die angespannte Haushaltslage zu entspannen.
Bund der SteuerzahlerSteuerentlastung durch Kompromisse zwischen Stadt Kerpen und Politik
Aufgrund des aktuellen Haushaltsentwurfs der Stadt Kerpen sowie der Ende des vergangenen Jahres festgelegten Hebesatzung für 2025 lud das Bürgerbündnis Kerpen (BBK) den Bund der Steuerzahler NRW ins Rathaus ein. Anwesend waren neben dem BBK-Vorsitzenden David Held weitere Vertreter der Freien Wähler wie auch ihr Bundestagsmitglied Ulrich Wokulat.
Joscha Slowik, Referent vom Bund der Steuerzahler, erklärte den Anwesenden nicht nur, wie sich die neue Grundsteuer B zusammensetzt, sondern gab auch eine Einschätzung zur Situation in Kerpen und machte Vorschläge zum weiteren Vorgehen.
Aufkommen der Grundsteuer B in Kerpen zuletzt gestiegen
Auch verglich Slowik das Grundsteuer-B-Aufkommen der Stadt Kerpen aus den vergangenen Jahren mit dem von Land und Bund. „Das Aufkommen lag 2016 bei 14,6 Millionen Euro, 2018 dann bei 15,1 Millionen Euro, 2020 bei 15,8 Millionen Euro und 2022 dann plötzlich bei 19 Millionen Euro“, führte er auf. In dieser Zeit sei das Grundsteuer-B-Aufkommen in der Stadt um gut 30 Prozent gewachsen. Im Land NRW dagegen sei es lediglich um 11,5 Prozent, in ganz Deutschland um 12,1 Prozent gewachsen. „Man sieht, der Zuwachs ist in Kerpen deutlich höher als in NRW oder Deutschland insgesamt“, fasste Slowik zusammen.
Zeitgleich sei auch eine kontinuierliche Steigerung des Hebesatzes in Kerpen zu verzeichnen, von 600 Prozent auf 620 und 2022 dann auf 720 Prozent. In Kerpen sei der Hebesatz um 20 Prozent gestiegen, in NRW dagegen insgesamt um 5,6 Prozent und in Deutschland um 4,7 Prozent.
Kerpen: Hebesätze für Grundsteuer B sollen steigen
Und ab 2026 sind mit den Hebesätzen, die im aktuellen Haushaltsentwurf stehen, weitere Steigerungen im Steueraufkommen der Grundsteuer B geplant. In 2029 könnte das besagte Steueraufkommen bereits mehr als doppelt so hoch sein wie noch 2024 und 2025: Es liegt den Berechnungen des Haushaltsentwurfs dann bei 52,6 Millionen Euro. Aufkommensneutral, wie die Umsetzung der Grundsteuerreform empfohlen wurde, sei das spätestens dann nicht mehr. „Ich gehe hier auch nicht davon aus, dass das Aufkommen allein durch Neubauten so stark ansteigt“, erklärte Slowik direkt.
Hier seien viel eher die laut Haushaltsentwurf vorgesehenen Hebesätze der kommenden Jahre der Grund: 2026 sollen sie für die Grundsteuer B bei 1200 Prozent, 2027 bei 1910 Prozent, 2028 bei 2050 Prozent und 2029 bei 2100 Prozent liegen. „Das ist durchaus eine Hausnummer“, urteilte Slowik.
Bund der Steuerzahler empfiehlt differenzierten Hebesatz
Auch plädierte Slowik vor Ort für den differenzierten Hebesatz, der ihm zufolge für Eigentümer von Wohngrundstücken, aber auch für Mieter eine deutliche steuerliche Entlastung bedeutet hätte. In Kerpen wird allerdings der einheitliche Hebesatz angewandt. Dazu hieß es von städtischer Seite, sowohl die technischen als auch die personellen Voraussetzungen seien für einen differenzierten Hebesatz nicht gegeben. Auch sei die Rechtssicherheit nicht gewährleistet.
„Zum Thema Rechtssicherheit kann ich sagen, dass es ein Gutachten von der Landesregierung gibt sowie eine gutachterliche Stellungnahme vom Städtetag, die beide zu dem Schluss kommen, dass es zwar ein minimales Rechtsrisiko gibt, das aber äußerst gering bleibt, solange die Hebesätze im Gewerbe nicht mehr als das Doppelte betragen von den Hebesätzen auf Wohngrundstücken“, äußerte sich Slowik.
Auch betonte er, dass es durchaus technisch möglich sei, die Hebesätze zu differenzieren. „Viele andere Kommunen haben den differenzierten Hebesatz bereits beschlossen“, sagte er.
Der Knackpunkt sei aus seiner Sicht bei der Lösung dieses Problems die finanzielle Lage der Stadt: „Von 2025 bis 2029 ist nach aktuellem Stand mit einem Defizit von 71 Millionen Euro im Jahresergebnis zu rechnen. Kerpen steht vor enormen finanziellen Herausforderungen.“ Gleichzeitig müsse gerade jetzt viel investiert werden. „Damit steht Kerpen aber nicht alleine da, das ist ein deutschlandweites Problem“, ergänzte Slowik.
Er empfahl abschließend, dass ein Gegensteuern aus der Politik kommen sollte und dass sich die Beteiligten zudem auf eine lang-, mittel- und kurzfristige Konsolidierung des Haushalts fokussieren sollten. „In solchen Diskussionen entstehen meist viele gute Ideen, es scheitert aber oft an der Umsetzung. Denn meist stimmt entweder die Politik gegen bestimmte Ideen aus der Verwaltung, wie etwa beim Verzicht auf Investitionen. Oder es entsteht Widerstand in der Verwaltung gegen Vorschläge aus der Politik, etwa bei Kürzungen von Personalaufwendungen“, erklärte Slowik.
Er empfahl entsprechend Maßnahmenpakete für Einsparungen in der Haushaltsdiskussion, in denen beide Seiten Zugeständnisse machen, als Kompromiss. So könne der Haushalt entlastet werden, was auch zu einer steuerlichen Entlastung führen könne.
Wie sich die Grundsteuer B berechnet
Das Finanzamt ermittelt in einem ersten Schritt den Wert des Grundbesitzes, also den Grundsteuerwert. Multipliziert mit der Steuermesszahl, die das Land festlegt, ergibt sich daraus der Grundsteuermessbetrag.
Dann erst kommt die Kommune ins Spiel: Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem kommunal festgelegten Hebesatz multipliziert und durch 100 dividiert. Das Ergebnis ist die jährliche Grundsteuer. (enp)