An Haltestelle stehengelassenWarum eine Kerpenerin nicht mit ihrem Bus fahren darf
- Lieselotte Riffeler ist seit Jahren auf den Rollstuhl angewiesen.
- Ihr normaler Bus nimmt die 63-Jährige plötzlich nicht mehr mit.
- Der Verkehrsverbund VRS ist über das Vorgehen verwundert.
Kerpen-Blatzheim – Vergangenen Donnerstag machte sich Lieselotte Riffeler mit dem Linienbus von Blatzheim nach Horrem zum Physiotherapeuten auf. Nach der Behandlung fuhr sie mit ihrem elektrischen Rollstuhl zur Haltestelle am Friedrich-Ebert-Platz.
Mit dem 976er wollte die 63-Jährige zurück in ihren gut zehn Kilometer entfernt liegenden Heimatort Blatzheim – wie so oft. Der Bus kam, doch der Busfahrer öffnete die hintere Tür nicht. Dort, so weiß die seit langem an Multipler Sklerose erkrankte Frau, befindet sich eine Rampe, die der Fahrer herausklappen kann. Dann steuert sie ihren Rolli selbst hinein. Doch diesmal geschah nichts.
Fahrer verweigert Kerpenerin Einstieg in den Bus
Verwundert fuhr die Frau an die Vordertür. Der Fahrer sagte, er könne sie nicht mitnehmen. Es könne nämlich sein, dass ihr Rollstuhl zu groß oder zu schwer für die Rampe sei, denn sie habe keine „Plakette“ am Rolli. Lieselotte Riffeler verstand die Welt nicht mehr: „Seit 2010 habe ich einen Rollstuhl und fahre immer mit Bussen. Bisher war das nie ein Thema, aber in diesem Jahr haben mich schon drei Busfahrer draußen stehen gelassen.“ Erstmals erfuhr sie nun vom Fahrer, die entsprechenden Plaketten würde das Busunternehmen verteilen. Dann ließ er sie stehen und fuhr weg.
Eine Stunde lang musste die Blatzheimerin in Horrem warten – der nächste Bus, dieselbe Linie. Und diesmal öffnete der Fahrer freundlich die Tür, ließ die Rampe raus, und die 63-Jährige kam mit einstündiger Verspätung doch noch nach Blatzheim. „Zwei, drei Wochen vor Ostern hat mir einer nur zugerufen, ich könnte nicht mitfahren, dann Tür zu und weg war er“, ärgert sich die Rollstuhlfahrerin. Von einer Plakette habe sie noch nie etwas gehört.
REVG-Sprecherin Sabine Fusshoeller-Kleinert ist überrascht, als sie von den Problemen hört: „Nein, solche Plaketten oder ähnliches stellen wir nicht aus. Die muss man sich wohl beim Hersteller des Rollstuhls besorgen.“ Grundsätzlich wolle man mobilitätseingeschränkten Personen einen größtmöglichen Service bieten. „Daher verfügen alle unsere neu angeschafften Linienomnibusse über eine Rollstuhlrampe sowie eine zusätzliche Abstellfläche für Rollstühle und Rollatoren.“
Mitnahme von Rollstühlen eigentlich geregelt
Die Mitnahme für elektrische Rollstühle sei für alle Verkehrsunternehmen im Verbund im VRS-Gemeinschaftstarif vom 1. März 2019 eindeutig geregelt, sagt sie. Der Bus müsse für die Mitnahme geeignet sein, das erkenne man an Piktogrammen an der Außenseite des Fahrzeugs. Aber auch das Elektrofahrzeug brauche ein gut sichtbares Piktogramm, das seine Eignung zur Mitnahme deutlich mache.
Das könnte Sie auch interessieren:
Entscheidend ist nach Informationen der REVG, dass Leergewicht plus Körpergewicht und Zuladung 300 Kilogramm nicht übersteigen. Davon ist die zierliche Lieselotte Riffeler samt Gefährt weit entfernt. Der E-Rollstuhl der Firma Otto Bock, Modell „Juvo“, bringt je nach Ausstattung zwischen 110 und 125 Kilogramm auf die Waage, Zuladung gab es kaum – die 300-Kilogramm-Grenze war also noch sehr weit entfernt.
Riffeler verärgert über Probleme mit dem Bus
Lieselotte Riffeler hätte wie immer problemlos mitfahren können: „Ich weiß, dass ich jeden Bus benutzen darf.“ Sie will nun beim Hersteller nachfragen, ob der ihr das Piktogramm besorgen kann. Sie ist aber immer noch verärgert über die neuen Probleme: „Die müssen das doch öffentlich machen, damit man weiß, wo man dran ist.“
Das werde die REVG aufgrund dieses Hinweises auch tun, verspricht Fusshoeller-Kleinert. Sie will sich darum kümmern, dass die Regelungen für Rollstuhlfahrer bei Buskunden im Kreis bekanntgemacht werden.
Aber auch intern werde man Lehren aus Lieselotte Riffelers Fall ziehen. Die REVG habe in jüngster Zeit zahlreiche Busfahrer ausgebildet. Im Schulungsprogramm solle nun besser auf die Regeln, aber auch die Gewichtsgrenzwerte für Rollstuhlfahrer hingewiesen werden.