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Prozess um getötetes BabyDas sagt ein Psychiater über die Mutter aus Kerpen

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Prozessauftakt Kerpenerin Neugeborenes

Seit Dienstag steht eine Kerpenerin wegen der Tötung ihres Neugeborenen vor Gericht.

Köln/Kerpen – Was für eine Mensch ist diese junge Frau, die nach einer von ihrem Umfeld unbemerkten Schwangerschaft im April dieses Jahres in ihrem Elternhaus heimlich ihre Tochter zur Welt brachte und das Neugeborene unmittelbar danach tötete?

Eine Antwort auf diese Frage versuchten gleich zwei Psychiatrische Sachverständige am vierten Verhandlungstag des Prozesses vor dem Kölner Landgericht zu finden. Dort muss sich die 22-Jährige wegen Totschlags verantworten.

Kerpenerin neige zur Aggression

Die Angeklagte verfüge über eine „normgerechte, durchschnittliche Intelligenz“ , sagte Diplompsychologe Hans Jürgen Kunert. Er hatte sie in der Justizvollzugsanstalt vier Stunden lang mit rund 1000 Fragen verschiedener Persönlichkeitstests konfrontiert. Es sei überrascht von ihrer „schnelle Auffassungsgabe“ gewesen. Kunert stellte eine „leicht absurd optimistisch, fröhliche Grundhaltung“ bei der Angeklagten fest sowie eine „unauffällige Verhaltensstruktur“.

Hinsichtlich ihrer Person jedoch machte der Psychologe „deutliche Widersprüche“ aus. Er sprach von einer „extrem ausgeprägten Aggressionsneigung, einhergehend mit einer hohen Impulsintensität“. Die junge Frau „will ihre Interessen durchsetzen und dazu ist sie auch bereit“. Im sozialen Miteinander bestimme sie gern, wo es lang gehe. Die Angeklagte sei eine „leicht erregbare Person, die zu Unbeherrschbarkeit neigt“.

Angeklagte aus Kerpen: „antisoziales Verhalten"

Sie sei einerseits „realistisch, sachlich, nüchtern, aber dann auch wieder instabil und erlebnishungrig“. Kunert attestierte der Angeklagten eine „paranoide, dissoziale Persönlichkeit“ und nannte ein Beispiel: „Sie kann sich sehr sozial verhalten, aber auch sehr schnell umswitchen, wenn ihr etwas nicht passt.“ Soziale Werte und Normen seien nicht so ihr Ding.

Kunert sprach in diesem Zusammenhang von „antisozialem Verhalten“. Und sie sei „geprägt von einer dominanten Verhaltenstendenz“. Die 22-Jährige sei eine „egozentrische Person, die sich selbst für wichtig hält. Sie kann und will ihren Willen durchsetzen“.

Kerpenerin strafrechtlich verantwortlich

All diese genannten Persönlichkeitsaspekte seien lediglich Akzentuierungen und keine Persönlichkeitsstörungen von Krankheitswert, sagte der Gutachter. Was bedeutet, dass die Angeklagte strafrechtlich verantwortlich für die Tat sei.

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So sieht es auch die Psychiaterin Konstanze Jankowski, die zunächst von einer „schwerwiegenden Belastungssituation“ bei der Geburt ausging, die eine strafrechtliche Verantwortung mindern würde. Der Prozess habe jedoch dazu geführt, dass sie das Geschehen „anders eingestuft habe“ im Sinne einer vollen Verantwortlichkeit. Das Gericht will am Donnerstag die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft hören.