Rhein-Erft-KreisDiese Parteien wollen in den Kreistag – Bergheim bildet die Ausnahme
- Am 13. September stehen die Kommunalwahlen in NRW an, auch im Rhein-Erft-Kreis werden Stadträte und Bürgermeister, der Kreistag und der Landrat gewählt.
- 390 000 Bürger in zehn Kommunen sind wahlberechtigt.
- In den kommenden Wochen stellen wir die Kandidaten und Parteien, die sich bewerben, vor und beleuchten ihre Programme.
- Wir nennen auch die Probleme der Kommunen beim Namen und informieren über Entwicklungschancen.
Rhein-Erft-Kreis – Die Voraussetzungen in den Städten versprechen spannende Wahlen: In Kerpen etwa tritt Dieter Spürck (CDU) nach seinem angekündigten Rückzug doch wieder an, und über dem Wahlkampf schwebt die Auseinandersetzung mit dem zwar gewählten, aber noch nicht ernannten Ersten Beigeordneten Mahmoud Al-Khatib (SPD). Und während in Frechen gleich sechs Kandidaten auf den Bürgermeisterstuhl wollen, drängt es in Wesseling, Elsdorf und Bedburg nur jeweils zwei Bewerber ins Rathaus. Nur in diesen drei Städten wird die Wahl sicher im ersten Durchgang entschieden, überall sonst sind Stichwahlen angesagt, sollte kein Bewerber auf Anhieb die absolute Mehrheit erzielen.
Den Bonus als Amtsinhaber können SPD-Leute nur in drei Rathäusern für sich verbuchen: Sascha Solbach (Bedburg), Erwin Esser (Wesseling) und Dieter Freytag (Brühl) wollen ihre Ämter verteidigen. Und definitiv keinen Bürgermeister mit SPD-Parteibuch werden Erftstadt und Elsdorf haben. Die Erftstädter SPD hat die parteilose Monika Hallstein nominiert, in Elsdorf fokussieren sich die Sozialdemokraten ganz auf die Oppositionsarbeit. Nur der unabhängige Kandidat Peter Immerath tritt gegen Amtsinhaber Peter Heller (CDU) an.
Mießeler bleibt im Amt
Ein Rathaus bleibt zweifelsfrei in CDU-Hand: Volker Mießeler steht in Bergheim gar nicht zur Wahl, er darf sein Amt bis zum nächsten Wahltermin 2025 behalten, weil er erst in der laufenden Legislaturperiode Bürgermeisterin Maria Pfordt beerbt hat, die krank war.
So funktioniert die Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht neben der Urnenwahl am Wahlsonntag auch durch Briefwahl ausüben.
Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Dieser Antrag ist möglichst frühzeitig bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragsstellung ist unzulässig.
Ein entsprechender Antrag ist der Wahlbenachrichtigung beigefügt (Wahlschein-Antrag). Die Kommunen bieten aber auch auf ihren Internetseiten einen Online-Service an.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel erfolgen. In der Regel beginnt das Briefwahlgeschäft bei den Kommunen ab dem Zeitraum, in dem die Wahlbenachrichtigungen an die Wähler versandt/verteilt werden (Zeitraum: 10. bis 23. August).
In dem Wahlschein-Antrag ist die Möglichkeit enthalten, die Unterlagen auch für eine eventuelle Stichwahl zu beantragen.
Bei einer Stichwahl erfolgt keine erneute Wahlbenachrichtigung. Die Wähler, die bislang noch keine Briefwahl beantragt haben, können dies dann für die Stichwahl tun. Dies ist dann ab dem 14. September möglich.Alle Wähler die bereits bei Antragstellung für beide Termine Briefwahl-Unterlagen beantragt oder keine spezielle Eintragung gemacht haben, erhalten diese dann automatisch von ihrer jeweiligen Kommune, sobald die Stimmzettel vorliegen. (red)
Neu gemischt werden die Karten jedoch im Kreishaus und in Erftstadt. Sowohl Landrat Michael Kreuzberg als auch Bürgermeister Volker Erner (beide CDU) treten zur Wahl nicht mehr an. Um die Nachfolge von Landrat Michael Kreuzberg bewerben sich fünf Kandidaten: Frank Rock (CDU), Dierk Timm (SPD), Elmar Gillet (Grüne), Hans Decruppe (Linke) und Karl Heinz Spielmanns (Freie Wähler). Und für die Wahl zum Kreistag haben gleich acht Parteien Kandidaten aufgestellt.
Mit eigenem Stift
Allein die Vielzahl an Kandidaten für die Landratswahl und in einigen Städten für die Bürgermeisterwahlen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der neue Landrat oder der eine oder andere Bürgermeister erst nach der Stichwahl am Sonntag, 27. September, gewählt sein wird. Für die Berichterstattung vor den Stichwahlen wird die Redaktion die Kontrahenten zu Streitgesprächen in die Redaktionsräume einladen – und natürlich darüber berichten.
Corona hinterlässt auch bei der Kommunalwahl Spuren: Die Wähler sollen aus Infektionsschutzgründen möglichst ihren eigenen Stift mitbringen, dazu sollen sie natürlich Abstand halten und eine Schutzmaske aufsetzen. Das war’s aber auch schon. Laut Innenministerium „ist aus jetziger Sicht das Risiko für eine Infektion im Wahlraum gering, sofern auch bei einem fortbestehenden Infektionsrisiko die notwendigen Hygienemaßnahmen (wie Flächenreinigung mit einem tensidhaltigen Haushaltsreiniger) eingehalten werden“.