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„Maske auf!“Nicht überall im Rhein-Erft-Kreis werden die Regeln befolgt

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Das Schild weist auf die Maskenpflicht in Brühl hin, es wird aber offenbar nur von wenigen Passanten wahrgenommen.

Rhein-Erft-Kreis – Manche haben ein Muster, andere einen witzigen Spruch, und wieder andere sind ganz schlicht. Aus Stoff handgenäht und waschbar oder zum Wegschmeißen nach einmaligen Tragen – der Mund-Nasen-Schutz, sogenannte Alltagsmasken, sind das Mittel geworden, um durch die Corona-Pandemie zu kommen. Bisher hieß es nur in geschlossenen Räumen: „Maske auf!“ Immer mehr Städte verhängen aber auch eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen und an Orten, wo viele Menschen unterwegs sind. Im Rhein-Erft-Kreis trifft das auf die Städte Hürth und Brühl zu. „Im Zuge der hohen Infektionszahlen haben wir uns für eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone entschieden“, sagt eine Sprecherin der Stadt Brühl auf Anfrage der Redaktion.

Der Rhein-Erft-Kreis hat, nach eigener Aussage, bei den Städten nachgefragt, ob sie eine Maskenpflicht auch auf Straßen und Plätzen unter freiem Himmel anordnen möchten. „Nur Brühl und Hürth haben aufgrund der Größe Bedarf angemeldet“, sagt Kreissprecher Marco Johnen. In Brühl hat die Verwaltung gemeinsam mit der Ordnungsbehörde die Zonen mit Maskenpflicht festgelegt. So muss in der Fußgängerzone und an Markttagen auf dem Balthasar-Neumann-Platz eine Maske getragen werden. Andernfalls erhebt die Stadt einen Verwarnbetrag von 50 Euro.

„Wir werden die Situation beobachten“

Die Stadt Bergheim habe sich gegen die Verordnung entschieden, sagt Michael Robens, Leiter des Bürgermeisterbüros. „Nach unserer Auffassung ist die Fußgängerzone groß und weiträumig genug, dass wir keine Verpflichtung eines Mund-Nasen-Schutzes einführen müssen“, sagt Robens. „Wir werden die Situation aber beobachten und auf neue Situationen angemessen reagieren.“

Schluss mit dem Unsinn

Das versteht doch kein Mensch mehr – in der Brühler und Hürther City sollen Masken getragen werden, in Bergheim erst einmal nicht. Und was ist mit den anderen Innenstädten der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis?

Leider haben sich im Rhein-Erft-Kreis einige Kommunen am schlechten Beispiel uneinheitlicher Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesländer orientiert. Jeder macht irgendetwas anderes, offenbar ohne daran zu denken, dass die Bürger mit so einem Durcheinander schlichtweg überfordert sein müssen. Und dass einige Menschen dann emotional und ablehnend reagieren, liegt doch auf der Hand.

Was ist notwendig für den überschaubaren Rhein-Erft-Kreis? Möglichst einheitliche und logische Regeln für alle Städte erlassen. Keine Widerstände aufbauen, sondern Bürger im Kampf gegen das Virus mitnehmen.

Die Brühler Bürger haben von der Maskenpflicht in der Fußgängerzone bisher noch nicht viel mitbekommen. Nur wenige Menschen tragen am Freitagmittag eine Maske auf dem Marktplatz. Darauf angesprochen, finden sie die Verordnung gut und richtig und wünschen mehr Kontrollen. Etliche Passanten geben an, die Schilder, die die Stadt am Anfang der Fußgängerzone aufgestellt hat, seien ihnen gar nicht aufgefallen. Diese Erfahrung hat auch die Stadt gemacht. Sie will noch nachbessern.

Die Verordnung in Hürth und Brühl gilt zunächst bis zum 31. Oktober, da nach Paragraf 15 der Schutzverordnung eine solche Regelung nur für sieben Tage erlassen werden kann, so Johnen. „Ab Montag obliegt es dann den Städten und nicht mehr dem Kreis, ob sie eine Maskenpflicht bei sich einführen oder nicht.“ In Brühl will man sich beraten und die Situation bewerten, heißt es von der Stadt. Besonders am Rathaus sei es eng und zum Teil sehr voll. „Wir wollen die Menschen schützen“, so die Stadt.