DarknetPulheimer Familienvater handelte im Darknet mit Waffen und Munition
Bergheim/Pulheim – Die Untersuchungshaft ist zwar aufgehoben. Aber wenn das Urteil gegen den 33-jährigen Familienvater aus Pulheim-Stommeln rechtskräftig wird, dann muss der Mann für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Das Schöffengericht in Bergheim verurteilte den Mann, weil er auf einer speziellen Plattform im Internet mit Waffen und Munition gehandelt und damit gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz verstoßen hatte. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. „Sie haben sich mit Tötungsinstrumenten befasst“, so Richter Dr. Stefan von Danwitz bei der Urteilsverkündung.
Der 33-Jährige hatte die Plattform im Darknet, einem anonymen Teil des Internets, genutzt, um mit verschiedensten Waffen und Munition zu handeln. Dass das Gericht das volle Strafmaß nicht ausschöpfte, lag in erster Linie am umfassenden Geständnis des Angeklagten und an dessen frühzeitiger Bereitschaft, bei der Aufklärung der Straftaten, an denen noch andere beteiligt waren, zu helfen.
Pumpgun für 4000 Euro
Angeboten hatte der Mann beispielsweise Karabiner zum Stückpreis von 1000 Euro oder eine Pumpgun für 4000 Euro sowie verschiedene Pistolen. Zudem habe er vier halbautomatische Kurzwaffen besessen. Unter mehreren Decknamen hatte er auch Munition angeboten, zum Teil in größeren Stückzahlen.
Die Waffen, darunter auch Butterfly-Messer sowie Munition und Schreckschusspistolen, die zu scharfen Waffen umgebaut werden können, waren in der Wohnung in Pulheim-Stommeln, wo er damals noch mit seiner Frau wohnte, im April vorigen Jahres beim Einsatz eines Sondereinsatzkommandos (SEK) entdeckt und sichergestellt worden. Bis dahin sei zwar „Geld geflossen“, hieß es. Wie viel, blieb unklar.
Bereits 2015 aufgefallen
Bereits im September 2015 waren Beamte einer auf das Darknet spezialisierten Sondereinheit dem Pulheimer auf die Schliche gekommen. Wenig später stellte die Zollfahndung eine Sendung mit Munition sicher. Zwischen Herbst 2015 und Frühjahr 2016 soll der Mann, so Staatsanwalt Andreas Brück, 1232 Stück Munition versandt haben. Beschafft hat die Munition wohl ein Mittäter, gegen den gesondert verhandelt wird.
Andererseits durfte der Mann Waffen und Munition daheim haben – er ist Jäger und hat vier Waffenbesitzkarten. Dass der Pulheimer nicht auch noch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt wurde, hat er wohl einem Gutachten des BKA zu verdanken. Dort wurden nämlich acht lose Militär-Patronen, die er verschickt hatte, auf ihre Tauglichkeit hin untersucht. Ergebnis: Für einen Krieg sei diese Munition wohl nicht zu gebrauchen.
Ständige Belastung
Gleich nachdem Staatsanwalt Brück die Anklage verlesen hatte, gab Verteidiger Martin Bücher eine Stellungnahme für seinen inzwischen geschiedenen Mandanten ab. Darin räumte der fünffache Familienvater die Taten in vollem Umfang ein. Er versicherte, er habe keine Gewalt ausüben wollen.
Seine beruflich schwierige Situation, das schlechte Verhältnis zu seiner Ex-Frau und die ständige Belastung durch die fünf Kinder im Alter von einem bis sieben Jahren hätten ihn ständig an seine Grenze gebracht. Nachts im Darknet habe er sich entspannt und dort Anerkennung bei Waffenkäufern gefunden, weil er im Gegensatz zu vielen anderen habe „liefern können“. Im Rückblick sei er, ein bis dato zugelassener Rechtsanwalt ohne Vorstrafen, „fassungslos“ über das, was er getan habe. „Ich bin froh, dass ich gestoppt wurde“, so der Mann.
Ein Gericht in Gießen hatte 2015 Telefonüberwachung und Observation des Mannes genehmigt. Die Beamten verfolgten daraufhin seine Aktivitäten und nahmen ihn 2016 bei einer Hausdurchsuchung fest. Fortan, so sein Anwalt, der seinen Mandanten noch aus Studienzeiten kennt, habe er die Ermittlungen unterstützt. Zahlreiche Sendungen, vornehmlich mit Munition, seien so auf den Weg gebracht worden – und am Ende bei den Ermittlern gelandet.
„Sie stehen vor den Scherben Ihrer bürgerlichen Existenz“, resümierte Richter von Danwitz.