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Abgelehnt24 Kinder dürfen in Pulheim nicht auf ihre Wunsch-Grundschule

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Das Foto zeigt Arbeiten an der Horionschule aus dem Sommer 2022. Sie gehört zu den beiden beliebtesten Grundschulen in Pulheim.

Das Foto zeigt Arbeiten an der Horionschule aus dem Sommer 2022. Sie gehört zu den beiden beliebtesten Grundschulen in Pulheim.

625 Mädchen und Jungen werden nach den Sommerferien eingeschult. Nicht alle dürfen auf die Grundschule gehen, die sie am liebsten besucht hätten.

24 Kinder erhalten in Pulheim keinen Platz an der Grundschule ihrer Wahl. Dies betrifft nach Angaben von Rathaussprecherin Ruth Henn die katholische Grundschule Kopfbuche Pulheim und die Horionschule in Sinnersdorf. Insgesamt werden nach den Sommerferien 625 Kinder eingeschult. In den nächsten Tagen erhalten Eltern per Post die Information, welche Grundschule ihre Kinder nach den Sommerferien besuchen werden.

Für die an der Horionschule abgewiesenen Mädchen und Jungen stehen Plätze an der Christinaschule zur Verfügung. Damit ihr nach Stommeln gewährleistet ist, wird es für die Hinfahrt zur Christinaschule einen eigenen Bus für die Grundschulkinder geben. Die Fahrt startet in Sinnersdorf, führt über Stommelerbusch und endet an der Christinaschule. Für die Rückfahrt werden die bestehenden Fahrten der REVG insofern angepasst, dass zunächst die Christinaschule und erst im Anschluss die Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule angefahren wird.

Welche Kriterien der Auswahl zu Grunde liegen

Kinder, die die Grundschule Kopfbuche nicht besuchen dürfen, müssen bis zum 28. März 2023 an einer Schule angemeldet werden, die noch Plätze frei hat. Es verfügt vor allem die Katholische Grundschule Am Buschweg über entsprechende Platzkapazitäten.

Für die Auswahl gelten nach Angaben von Henn zuerst zwei Kriterien: Das sogenannte Stadtkinderprinzip sieht vor, dass immer Pulheimer Mädchen und Jungen bevorzugt werden vor Kindern aus anderen Kommunen. Außerdem bestehe ein Rechtsanspruch darauf, einen Platz an der Schule zu erhalten, die dem eigenen Wohnort am nächsten liegt. Bei Bekenntnisschulen sei die entsprechende Konfession vorrangig zu berücksichtigen. Alle nachfolgenden Kriterien legten die Schulen selbst fest.