Die Täter gaben sich am Telefon als Tochter des Paares aus und forderten Schmuck und Bargeld. Ein Bankmitarbeiter verhinderte Schlimmeres.
Polizei warntUnbekannte erbeuten wertvollen Schmuck von Pulheimer Ehepaar mit Schockanruf
Unbekannte Täter haben unter einem Vorwand bei einem Ehepaar aus Pulheim- Stommeln angerufen und mit einer Betrugsmasche hochwertigen Schmuck erbeutet. Nach Angaben der Polizei riefen die Unbekannten gegen 11.30 Uhr bei den Geschädigten an und gaben sich als deren Tochter aus.
Demnach haben sie behauptet, Geld für eine angebliche Behandlung gegen das Coronavirus zu benötigen. So brachten die Täter den Ehemann dazu, zu einer Bank zu gehen, um Bargeld abzuheben. Jedoch schöpfte ein aufmerksamer Bankmitarbeiter gleich Verdacht, dass der Mann Opfer eines Betrugs sein könnte. Das bestätigte sich dann auch durch einen Anruf bei der Tochter des Ehepaares.
Pulheim: Betrüger erbeuten nach Schockanruf wertvollen Schmuck
Währenddessen telefonierte die Ehefrau weiter mit den unbekannten Tätern. Diese sagten ihr, dass eine Person bei ihr vorbeikommen werde, um Wertsachen abzuholen. Nach Angaben der Polizei kam daraufhin gegen 12.30 Uhr ein etwa 160 bis 165 Zentimeter großer und zwischen 35 und 40 Jahre alter Mann zum Haus der Geschädigten am Ortsausgang in Richtung Rommerskirchen. An diesen übergab sie dann den Schmuck. Der Mann habe ihrer Schilderung zufolge dunkle Haare und dunkle Augen und trug zur Tatzeit eine braune Jacke.
Erst als der Ehemann wieder nach Hause kam, rief das Paar die Polizei. Die Beamten der Kriminalpolizei haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zum unbekannten Mann nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Zudem rät die Polizei generell und insbesondere bei solchen Fällen, sich am Telefon nicht unter Druck setzen zu lassen. Außerdem solle man keine Informationen zu Wertgegenständen oder Bargeld an die Anrufer weitergeben. Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger sowie Bankmitarbeitende oder Ärzte verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. (red)