Mehr Wohnraum in der Pulheimer InnenstadtTankstelle soll Mehrfamilienhaus weichen
Pulheim – An vielen Stellen im Pulheimer Stadtgebiet wird gebaut, denn Wohnraum ist sehr gefragt. Da sich dies auf absehbare Zeit wohl nicht ändern wird, sind Politik und Stadtverwaltung stark daran interessiert, dass weitere Bauprojekte anlaufen können. Sie sind sich einig, dass dafür nicht immer neue Flächen erschlossen werden müssen, sondern auch Baulücken in Frage kommen.
In diesem Sinne haben der Umwelt- und der Planungsausschuss in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Aufstellungsbeschluss ein Projekt in der Innenstadt auf den Weg gebracht. Ein Investor möchte auf dem Grundstück mit der Hausnummer 52 an der Ecke Escher Straße/Sinnersdorfer Straße ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohnungen errichten. Die Auto-Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Pulheim: Tankstelle wurde vor Jahren stillgelegt
Das Grundstück, auf dem sich bisher eine Tankstelle befindet, liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Es wird im Norden durch die Escher Straße, im Süden durch die Straße Im alten Kirchgarten, im Westen durch das Grundstück Escher Straße 50 und im Osten durch die Sinnersdorfer Straße begrenzt. Die nähere Umgebung ist geprägt von ein- bis dreigeschossigen Wohnhäusern, die meisten haben ein Satteldach.
Die Tankstelle auf dem Areal wurde schon vor Jahren stillgelegt. Laut Stadtverwaltung ist nicht beabsichtigt, sie wieder in Betrieb zu nehmen. Das eingeschossige Tankstelle-Gebäude soll abgerissen werden.
Neuer Bebauungsplan für Wohnhaus in Pulheim
Um das Bauprojekt überhaupt zu ermöglichen und die „städtebaulich markante Straßenecke aufzuwerten“, muss der bestehende Bebauungsplan mit der Nummer 39 Pulheim in Teilen geändert und ein neuer aufgestellt werden. Der vorliegende Bebauungsplan sieht für das Grundstück eine zurückspringende eingeschossige Bebauung vor. Ohne die Änderung wäre eine „sinnvolle Nachverdichtung im Sinne einer »Stadt der kurzen Wege«“ nicht möglich, wie es die Stadtverwaltung formulierte.
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In dem Bebauungsplanverfahren will die Stadt eine Infrastrukturabgabe erheben und den Investor beziehungsweise den durch das Baurecht Begünstigten an den Infrastrukturfolgekosten beteiligen. Grundlage für die Ermittlung der Summe ist die Verwaltungsrichtlinie „Baulandmanagement im Innenbereich“, die der Stadtrat im Januar beschloss.