Ultranet in PulheimBürgerinitiative meldet Teilerfolg im Streit mit Amprion
Pulheim – Die Pulheimer Bürgerinitiative gegen Ultranet (PBU) wertet den Beschluss als Teilerfolg.
Die Bundesnetzagentur hat dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion „explizit die Aufgabe gestellt, die von uns erarbeitete Alternative zur Verlegung der Leitung innerhalb des festgelegten Trassenkorridors bei der nun anstehenden Planfeststellung eingehend und detailliert zu prüfen“, so PBU-Vorsitzender Sebastian Locker.
Die PBU lehnt die geplante Stromtrasse, die zwischen dem nordrhein-westfälischen Osterath und Philippsburg in Baden-Württemberg verlaufen soll und durch die sowohl Gleich- als auch Wechselstrom fließen kann, ab. Die Aktiven kritisieren, dass die Technologie nicht ausreichend erforscht, über mögliche gesundheitliche Auswirkungen zu wenig bekannt sei und dass die Masten in Geyen zu dicht an den Wohnhäusern stehen würden. Da die Gleichstromleitung auch zur Wechselstromübertragung genutzt werden kann, befürchtet die Initiative zusätzlichen Lärm in Form eines Dauerbrummens.
Pulheim: Größeren Abstand zu Wohnhäusern gefordert
In ihrer Stellungnahme an die Bundesnetzagentur für die nun abgeschlossene Bundesfachplanung hatten sich die PBU wie auch die Stadt Pulheim und der Rhein-Erft-Kreis vor zwei Jahren dafür ausgesprochen, dass die vier 80 bis 90 Meter hohen Masten der Stromtrasse in Geyen versetzt und in deutlich größerem Abstand zu den Wohnhäusern aufgestellt werden. Um so die betroffenen Geyener Grundstückseigentümer und die Anwohner zu entlasten. Darüber hinaus hatten mit Unterstützung der PBU rund 1500 Bürger Einwände gegen die Stromtrasse formuliert und bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
In einem Telefonat verweist Sebastian Locker darauf, dass sich die Bundesnetzagentur auch zu dem zu erwartenden Geräuschpegel geäußert habe. Sie sehe es als noch nicht nachgewiesen an, dass die Leitung TA-Lärm-konform (TA steht für Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, d. Red.) errichtet werde. „Insbesondere hält sie es aber für fraglich, ob der besonders laute Umschaltbetrieb – statt Gleichstrom Wechselstrom – als Regelbetrieb genehmigungsfähig wäre.“
PBU: Verschwenkung steht Artenschutz nicht entgegen
Außerdem erinnert der Familienvater an ein Artenschutzgutachten, das die Stadt Pulheim in Auftrag gegeben habe. „Es bestätigt, dass einer Verschwenkung artenschutzrechtlich prinzipiell nichts entgegensteht.“
Sebastian Locker betont, dass die grundsätzliche Kritik am Vorhaben Ultranet selbst und an der Art und Weise der Durchführung unabhängig von der jetzt erfolgten Entscheidung bestehen bleibe. „Wir werden den Druck auf Bundes- und Landespolitik, bei Behörden und beim Netzbetreiber hochhalten und an das Verantwortungsgefühl der Planer und Entscheider appellieren“, kündigt der er an.
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Juristische Schritte seien zum jetzigen Zeitpunkt des Genehmigungsprozesses nicht möglich. Locker: „Erst nach erfolgter Planfeststellung können Betroffene gegen den Beschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen.“