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Trotz Entscheidung des KreisesBergheim und Elsdorf wehren sich gegen Kiesgruben-Pläne

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Zwischen Bergheim und Elsdorf könnte eine Kiesgrube aufgebrochen werden.

Bergheim/Elsdorf – Der Rhein-Erft-Kreis hat dem Vorhaben eines Jülicher Unternehmers, zwischen Elsdorf-Widdendorf und Bergheim-Thorr eine Kiesgrube aufzubrechen, den Vorbescheid erteilt. Das teilte die Bergheimer Stadtverwaltung dem Ausschuss für Planung und städtische Betriebe jetzt mit. Die Städte Bergheim und Elsdorf wehren sich bereits seit geraumer Zeit gegen den Plan.

Beide Städte hatten einen Aufschub des Vorbescheids erwirken wollen, das Kölner Verwaltungsgericht hatte das Vorhaben aber auf Antrag des Unternehmers kassiert.

Der Vorbescheid sichert zu, dass die geplante Trockenabgrabung „Widdendorf I“, deren Fläche sowohl auf Elsdorfer als auch auf Bergheimer Stadtgebiet liegt, mit der derzeitigen Raumordnung vereinbar ist. „Dieser Vorbescheid ergeht allein zur Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens auf Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies, Lehm und Sand“, heißt es in der Mitteilung im Bergheimer Planungsausschuss. Der nächste Schritt wäre dann die Genehmigung, die ebenfalls der Rhein-Erft-Kreis erteilen müsste.

Bergheim/Elsdorf: So könnte die Kiesgrube jetzt verhindert werden

Elsdorf und Bergheim hatten sich immer wieder entschieden gegen eine Kiesgrube ausgesprochen. Beide Stadträte hatten im Genehmigungsverfahren zur Erteilung des Vorbescheids ihr Einvernehmen nicht erteilt. Beide Kommunen seien in den vergangenen Jahrzehnten durch die Tagebauplanungen ohnehin schon beeinträchtigt gewesen, sagt Claudia Schwan-Schmitz, die Technische Beigeordnete der Stadt Bergheim. Die Städte arbeiten an einem neuen Flächennutzungsplan, der andere Vorrangzonen für mögliche Kiesgruben ausweist.

Eine weitere Möglichkeit, die Kiesgrube noch zu verhindern, ist der Regionalplan der Bezirksregierung Köln. Der Regionalrat Köln, in dem auch Vertreter aus Bergheim und Elsdorf sitzen, könnte durch den Beschluss eines entsprechenden Regionalplans dafür sorgen, dass die Kiesgrube nicht dort aufgebrochen wird. Bisher ging die Tendenz der Vertreterinnen und Vertreter dort über alle Fraktionen hinweg auch in diese Richtung.

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„Wir hoffen, dass das so bleibt und der Regionalrat der richtigen Begründung folgt“, sagte Schwan-Schmitz.

Wie es in der Verwaltungsvorlage heißt, würden die Einwände gegen den Vorbescheid sowie die Verweigerung des Einvernehmens erst im späteren Genehmigungsverfahren Beachtung finden. Darunter falle auch der Ansatz Bergheims, andere Zonen für Kiesgruben auszuweisen und der Einwand, dass die landwirtschaftlichen Wege, die für die Erschließung nötig seien, der Stadt gehörten und für Thorr und Ahe wichtig im Wegenetz seien.