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EinkommensteuerFinanzämter in Rhein-Erft starten mit Bearbeitung

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Das Finanzamt in Bergheim.

Das Finanzamt in Bergheim.

Rund anderthalb Monate dauert es, bis Steuerzahler ihren Bescheid erhalten. Für manche zahlt sich die Mühe aus.

Seit Mitte März bearbeiten die Finanzämter die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024.  Auf der digitalen Plattform unter www.elster.de können Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerangelegenheiten komplett online erledigen. „Die digitale Steuererklärung spart Zeit und macht den Prozess effizienter. Viele Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Krankenversicherungsbeiträge sind bereits vorausgefüllt und können einfach übernommen werden. Das erleichtert die Eingabe und minimiert Fehlerquellen“, sagt Barbara Wolf, Leiterin des Finanzamts Bergheim.

Außerdem biete Elster die Möglichkeit, Steuerbescheide digital zu empfangen – das verkürzt die Wartezeit auf die Post. Im Rhein-Erft-Kreis ist neben Bergheim auch das Finanzamt Brühl zuständig.

Was sich für Steuerzahler lohnt:

  1. Erhöhung des Grundfreibetrags Der Grundfreibetrag steigt um 876 Euro auf 11.784 Euro pro Person, also auf 23.568 Euro bei einer gemeinsamen Veranlagung. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
  2. Unterstützung für Eltern Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf 4.770 Euro für jedes Elternteil, also auf 9.540 Euro bei einer Zusammenveranlagung.
  3. Entlastung für ehrenamtlich Tätige Einnahmen, zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus einer Lehr-/Vortragstätigkeit an Volkshochschulen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit (zum Beispiel als Bürokraft oder Platzwart in einem gemeinnützigen Verein), die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstandene Aufwendungen gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 Euro jährlich keine Steuern oder Sozialabgaben an.

In Nordrhein-Westfalen werden innerhalb von zwei Wochen bis fünf Monaten über 95 Prozent aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet. In Bergheim betrug die Bearbeitungsdauer 2022  47,1 Tage, in Brühl waren es glatt 47 Tage. (jtü)