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Inzidenz über 35Ab sofort gelten schärfere Corona-Regeln im Rhein-Erft-Kreis

Lesezeit 3 Minuten
GastroREInnnen

In der Innengastronomie gelten wieder strengere Corona-Regeln.

Rhein-Erft-Kreis – Weil die Infizierten-Zahlen im Rhein-Erft-Kreis seit einiger Zeit wieder deutlich ansteigen, gelten seit Dienstag, 10. August, wieder die Regeln der Inzidenzstufe 2. Das hat der Kreis am Montag bekanntgegeben. Das bedeutet unter anderem, dass im öffentlichen Raum bei Treffen wieder schärfere Beschränkungen gelten, in der Innengastronomie wird ein negativer Test, eine Impfung oder ein Genesenennachweis benötigt.

Inzidenzstufe 2: Diese Corona-Regeln gelten ab dem 10. August wieder im Rhein-Erft-Kreis:

  1. Bäder, Saunen, Fitnessstudios und Indoorspielplätze
  2. Die 
  3. Treffen
  4. Auch 
  5. In den 
  6. Außen ist 

Hier erfahren Sie, wie hoch die Sieben-Tage-Inzidenz in NRW aktuell ist.

Inzidenzstufe 1: Diese Corona-Regeln gelten zunächst NICHT mehr:

  1. Treffen im öffentlichen Raum
  2. Freibäder
  3. Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, darf auch die
  4. In der
  5. Für den
  6. Kultur-Veranstaltunge
  7. Partys
  8. Private Veranstaltungen
  9. Kontaktsport
  10. Tagungen und Kongresse
  11. Busreisen
  12. Nicht Geimpfte oder Genesene, die mindestens fünf Tage im Urlaub waren oder nicht gearbeitet haben, müssen

Eine ausführliche Übersicht über alle Regelungen finden Sie hier.

Inzidenzstufe 0: Diese Regeln gelten zunächst NICHT mehr:

  1. Kontaktbegrenzungen
  2. Für 
  3. Das gilt auch für den 
  4. Auch 
  5. Für den 
  6. Messen und Märkte
  7. Bei 
  8. Große Veranstaltungen wie 
  9. In der 
  10. Im 
  11. Nicht Geimpfte oder Genesene, die mindestens fünf Tage im Urlaub waren oder nicht gearbeitet haben, müssen

Hier können Sie sich kostenlos im Rhein-Erft-Kreis testen lassen.

Inzidenzstufe 3: Diese Corona-Regeln gelten bereits seit dem 27. Mai im Rhein-Erft-Kreis:

  1. Die vom Bund erlassene Notbremse gilt nicht mehr, die nächtliche
  2. Die
  3. Auch
  4. Kontaktfreier

Außengastro: Rhein-Erft-Kreis setzt auf die Luca-App

Wie der Kreis jetzt mitteilt, wollen viele Unternehmen und Restaurants zur Wiedereröffnung auf digitale Lösungen setzen, um die Kontaktnachverfolgung zu vereinfachen. „Daher setzt der Rhein-Erft-Kreis ab sofort die Luca-App ein, mit der registrierte Unternehmen ihre Besucherinnen und Besucher digital erfassen und im Bedarfsfall ohne Zeitverzug an das Gesundheitsamt übermitteln können“, erklärt Kreissprecher Marco Johnen.

Luca-App

Der Rhein-Erft-Kreis setzt jetzt auch auf die Luca-App. (Symbolbild)

Für Unternehmen, Veranstalter oder Privatpersonen funktioniert die Nutzung der App wie folgt: Wer seine Gäste digital erfassen möchten, kann auf der Luca-Website einen oder mehrere Standorte kostenlos anlegen und einen QR-Code erzeugen. Der Kreis weist darauf hin, dass beim Erstellen der Standorte eine genaue Adressangabe wichtig sei: „Um im Infektionsfall keine unnötig großen Datenmengen an das Gesundheitsamt zu übermitteln, sollte darauf geachtet werden, den Standort in möglichst überschaubare Bereiche zu unterteilen“, so der Kreis. Dann müssen die Betreiber nur noch QR-Codes zum Ein- und Auschecken platzieren.

Rhein-Erft-Kreis: Das sollten Sie zur Luca-App wissen

Für das Einscannen der Gästedaten könne ein QR-Lesegerät, ein Tablet, Smartphone oder auch ein digitales Kontaktformular genutzt werden. Besucher, die die Luca-App nutzen, geben bei der ersten Nutzung einmalig Name, Adresse sowie Handynummer und E-Mail-Adresse ein, erklärt der Kreis. Damit auch der Datenschutz eingehalten wird, könne der Betreiber die Kontaktdaten seiner Gäste jedoch nicht einsehen.

Wenn Besucherinnen und Besucher nicht auf die App setzen oder kein Smartphone besitzen, können sie sich auch über ein digitales Kontaktformular direkt beim Betreiber in die Besucherliste eintragen. Sollte einer der Gäste dann kurze Zeit nach seinem Restaurant- oder Shoppingaufenthalt positiv auf Corona getestet werden, könne er seine Kontakthistorie aus der App freiwillig mit dem Gesundheitsamt teilen.

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Das Gesundheitsamt bitte daraufhin die entsprechenden Betreiber um Freigabe der relevanten Check-Ins während des Zeitraums, in dem die infizierte Person den Standort besuchte. Nach einer Freigabe durch die Betreiber kann ausschließlich das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen zur weiteren Nachverfolgung einsehen, macht Kreissprecher Marco Johnen deutlich.

Weitere Apps zur digitalen Kontaktnachverfolgung sollen laut Kreis zukünftig auch an das Gesundheitsamt angeschlossen werden. Schon jetzt sei aber eine analoge Bearbeitung der Kontaktdaten möglich.