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Rhein-ErftDiese Corona-Regeln müssen Sie ab sofort bei Treffen mit Freunden beachten

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Treffen Freunde Symbol Unsplash

Auch im Rhein-Erft-Kreis gelten ab sofort schärfere Corona-Regeln.

Düsseldorf/Rhein-Erft-Kreis – Wenige Tage vor dem Jahreswechsel müssen sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen und damit auch im Rhein-Erft-Kreis auf weitere Corona-Auflagen einstellen.

Kontakte im privaten und öffentlichen Leben werden von Dienstag, 28. Dezember, an auch für Geimpfte und Genesene eingeschränkt. Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich sind dann nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt – eine Begrenzung der Anzahl von Hausständen gibt es hier nicht. NRW setzt damit die jüngsten gemeinsamen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern um.

Von den Kontaktbeschränkungen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahre ausgenommen. Innerhalb des eigenen Hausstands gelten keine Personenbegrenzungen. Sobald aber eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten wieder die strengeren Auflagen. Dann dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Hierauf müssen Sie ab Dienstag in Rhein-Erft achten

  1. Veranstaltungen:
  2. Maskenpflicht:
  3. Testpflicht:
  4. Beschäftigte, die während der Berufsausübung keine Maske tragen können und nicht immunisiert sind – etwa Berufsmusiker mit Blasinstrumenten – müssen einen PCR-Test nachweisen.
  5. Strafen:

Auf der Seite des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) können Sie die aktualisierte Corona-Schutzverordnung im Detail lesen und herunterladen. Hier geht es zum PDF. in dem auch alle Änderungen hervorgehoben sind.

Diese Corona-Regeln gelten zu Silvester in Nordrhein-Westfalen

Große Silvester-Partys wird es auch in diesem Jahr nicht geben. In der Silvesternacht sind Ansammlungen, die über die ab Dienstag geltenden Personengrenzen hinausgehen, auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen in ganz NRW untersagt.

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Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester ist bundesweit verboten. Clubs und Diskotheken sind in NRW bereits geschlossen. Auch öffentliche Tanzveranstaltungen sowie private Tanz- und Diskopartys sind untersagt. (ve mit dpa)