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Kerosinsee in WesselingShell beruft sich nicht auf Verjährung

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Wesseling – Shell spricht von einem Zeichen des „guten Willens“ und einer Geste „im Geiste einer guten Nachbarschaft“. Nachdem das Unternehmen gegenüber der Stadt Wesseling auf die Verjährungsfrist von Schäden, die nachweislich durch den Kerosinsee verursacht werden, verzichtet hat, haben nun sechs weiter Grundstückseigentümer eine solche Erklärung bekommen. Frank Weiher, Inhaber einer mittelständischen Firma, die Ersatzteile für große Motoren vertreibt, ist einer von ihnen.

Noch fühlt sich Weiher, der in zweiter Generation mit dem Vertriebe von Ersatzteilen für Schiffsmotoren und großen Baumaschinen sein Geld verdient und 32 Mitarbeiter beschäftigt, nicht betroffen. Sein Betrieb, den er 2006 von Köln-Rodenkirchen ins Wesselinger Gewerbegebiet Rheinbogen verlegt hat, liegt an der Vorgebirgsstraße. Keine 20 Meter von seinem Grundstück entfernt, befindet sich eine Grundwassermessstellen, mit der die Ausbreitung des auf sechs Fußballfelder großen unterirdischen Sees kontrolliert wird. Bislang ist dort noch kein Kerosin angekommen. Vor drei Jahren traten durch ein Loch in einer unterirdischen Leitung bei Shell rund eine Million Liter Kerosin aus und breiteten sich auf dem Grundwasserspiegel aus.

Verjährungsverzicht gilt auch für Rechtsnachfolger

Im Gegensatz zu seinem weiter entfernten Nachbarn, dem Unternehmer Rolf Mauss, der mit seinem Betrieb mitten auf dem See schwimme, liege sein Betrieb nur am Ufer, formuliert es der 36-jährige Weihers. Aber man wisse ja nie, wie sich die Situation entwickle und in welche finanzielle Situation sein Unternehmen eines Tages geraten könne. Vielleicht wolle er eines Tages sein Geschäft verkaufen oder einen Kredit aufnehmen und gerate in Schwierigkeiten, „weil ich ein nicht ganz unproblematisches Grundstück besitze“. Rechtsanwalt Rudolf Lahmann unterstützte ihn und fünf weitere Unternehmer aus dem Rheinbogen. Er habe Shell mit einer Klage gedroht, sagt Lahmann, weil sich das Unternehmen zunächst geweigert habe, eine solche Erklärung abzugeben. Shell habe mit Vorbelastungen aus dem Zweiten Weltkrieg argumentiert. Im Wesselinger Boden werden auch noch Blindgänger und Schadstoffe von früher vermutet. Schließlich habe Shell aber doch auf die „Einrede der Verjährung“ verzichtet, wie es juristisch heißt. Diese Verjährungsverzicht gilt auch für die Rechtsnachfolger der betroffenen Unternehmer.

Shell-Sprecher Constantin Graf von Hoensbroech sagt, Shell habe sich erst mit den Grundstückseigentümern verständigen wollen, die unmittelbar vom Kerosinsee betroffen seien. Das Unternehmen sei bemüht, sich mit den Nachbarn gut zustellen und wolle ein Zeichens des guten Willens setzen. Auch Weiher geht es um eine Absicherung. „Ich habe nicht vor, den Betrieb zu verkaufen, im Gegenteil, wir wollen weiter wachsen.“