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Festnahme, dann wieder freiHat mutmaßlicher Dieb in Wesseling weitere Straftaten begangen?

Lesezeit 3 Minuten
Auf dem Foto ist ein Polizist zu sehen, der Handschellen in der Hand hält.

Nach einer Verfolgungsjagd klickten am 22. Oktober die Handschellen. Zwei Tage später soll der mutmaßliche Dieb weitere Straftaten verübt haben.

Bürger sind verunsichert: Ein mutmaßlicher Dieb ist wieder auf freiem Fuß. Polizei sagt: Es gab keine Handhabe, ihn festzuhalten.

Geschäftsleute und Passanten in der Wesselinger Innenstadt sind in Sorge: Nur zwei Tage, nachdem ein 20-Jähriger im Oktober nach einem Diebstahl in einem Juweliergeschäft von der Polizei gefasst werden konnte, wollen Leute den Mann wieder in der Fußgängerzone gesehen haben.

Für sie angesichts der Tat unverständlich. Im sozialen Netzwerk entbrannte daraufhin direkt eine Diskussion, zumal sich wohl die Mitarbeiterin eines Supermarkts beim Geldabheben beobachtet und bedroht gefühlt haben soll. Erneut wurde die Polizei alarmiert.

Derselbe Mann soll versucht haben, in mehrere Wohnungen einzubrechen

Das bestätigte auf Anfrage ein Sprecher der Kreispolizeibehörde: „Am 24. Oktober gegen 17 Uhr meldeten Zeugen einen Mann, der sich im Bereich der Kreissparkasse in Wesseling auffällig verhalten und Personen beobachtet haben soll“, hieß es. Noch während des Notrufs habe sich der Mann allerdings in unbekannte Richtung entfernt. „Am Einsatzort trafen die Beamten niemanden mehr an.“ Hinweise auf Straftaten hätten die Beamten im Einsatz nicht bekommen.

Die wurden dann allerdings tags drauf wieder im sozialen Netzwerk veröffentlicht. Demnach soll der Mann auch versucht haben, in mehrere Wohnungen in einem Ärztehochhaus einzubrechen. Er soll sogar Glastüren eingeschlagen und Patienten in der Ärzteetage des Ärztehochhauses bestohlen haben. Wie der Polizeisprecher dazu erklärte, sei in diesem Kontext durch eine Privatperson über die Internetwache der Polizei NRW eine sogenannte Onlineanzeige erstattet worden. Die Ermittlungen dauerten an. Gegenstand der Ermittlungen dabei sei auch, ob diese Tat durch denselben Täter begangen worden sei.

Nach Angaben des Behördensprechers ist der 20-Jährige bereits einschlägig polizeibekannt. Allerdings müsse auch er nach Feststellung der Personalien inklusive Feststellung des Wohnsitzes und gegebenenfalls einer Vernehmung vor Ort bei derartigen Delikten wieder entlassen werden, sofern keine Haftgründe vorlägen, die eine weitere Freiheitsentziehung rechtfertigten. „Die weitere Sachbearbeitung übernimmt die Kriminalpolizei“, erklärte der Polizeisprecher weiter.

Jemanden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort nicht zu entlassen, sei an sehr enge rechtliche Voraussetzungen gebunden. Dasselbe gelte im Übrigen auch für ein mögliches Verbot für die Person, den Tatort oder einen bestimmten Straßenzug dauerhaft nicht mehr betreten zu dürfen. Gründe, die eine dieser beiden Maßnahmen gerechtfertigt hätten, lägen der Polizei allerdings nicht vor.

Grundsätzlich bittet die Polizei allerdings immer darum, Straftaten zur Anzeige zu bringen und nicht nur ausschließlich in den sozialen Medien zu veröffentlichen. Auch Zeugenhinweise seien für die Polizei immer von besonderer Bedeutung. „Gute Beschreibungen verdächtiger Beobachtungen können dazu führen, Sachverhalte aufzuklären“, betonte der Polizeisprecher. Sollte es zudem an einem Ort vermehrt zu Straftaten kommen, werde unter anderem auch die Intensität der Streifengänge erhöht.