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Stadt WesselingRat beschließt drei verkaufsoffene Sonntage

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Symbolbild.

Wesseling – Der Rat der Stadt Wesseling hat beschlossen, dass in diesem Jahr die Läden im Innenstadtbereich an drei Sonntagen zwischen 13 und 15 Uhr geöffnet haben dürfen: zur Maikirmes am 19. Mai, zum Stadtfest am 7. Juli und zum Weihnachtsmarkt am 1. Dezember.

Dem Beschluss war ein Antrag des Wesselinger Wirtschafts- und Handelsvereins vom Dezember des vergangenen Jahres vorausgegangen. Als Innenstadtbereich legte der Rat die Fußgängerzone rund um An St. Germanus, Alfons-Müller-Platz, Bahnhofstraße, Flach-Fengler-Straße und die Bonner Straße zwischen Pontivystraße und An St. Germanus, außerdem das Areal zwischen dem Kreisel Westring und der Elsäßerstraße fest.

Rechtlich wären noch mehr Verkaufsoffene möglich

Die SPD-Fraktion hatte vor der Abstimmung beantragt, über den Sonntag der Maikirmes gesondert abzustimmen und bei negativem Votum aus dem gesamten Beschluss herauszunehmen. „In Abwägung zu den anderen Festen ist uns die Sonntagsruhe wichtiger“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Helge Herrwegen. Der Antrag der Sozialdemokraten scheiterte jedoch am schwarz-grünen Bündnis. An den drei Sonntagen in 2019 sollen die Besucher der Veranstaltungen und die Kunden gezählt werden.

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Gesetzliche Grundlage für die verkaufsoffenen Sonntage ist das Entfesselungsgesetz I, das die Landesregierung zum 30. März 2018 geändert hat. Demnach sind jährlich bis zu acht geöffnete Sonn- und Feiertage möglich, sofern sie nicht unmittelbar aufeinanderfolgen.