Drogen und WaffenGut gemeinter Rat führte Verkäufer aus Wesseling vor Gericht
Wesseling/Köln – Höflich und zurückhaltend gab sich vor dem Landgericht ein 26-jähriger Verkäufer aus Wesseling, der wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor dem Kölner Landgericht angeklagt ist. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte er am 28. Oktober 2020 rund 900 Gramm Cannabis in seinem Besitz.
Schreckschusspistole und Drogen gefunden
Etwa die Hälfte davon habe er in seiner Wohnung gehabt, die andere Hälfte in seinem Auto, nachdem er den Stoff zuvor von einer Poststation abgeholt habe. Die Drogen sollen ihm aus Kalifornien geschickt worden sein. Erschwerend kam hinzu, dass Ermittler in der Wohnung des jungen Mannes eine Schreckschusspistole und Kartuschen dafür fanden. „Der Gesetzgeber mag die Kombination von Drogen und Waffen nicht. Gar nicht“, kommentierte dazu der Vorsitzende Richter Michael Greve.„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das habe ich ihm gesagt“, so Verteidiger Rüdiger Böhm.
Er schilderte, dass sein Mandant zwischen dem Vorhandensein der Waffe und dem Besitz der Drogen keine gedankliche Verbindung hergestellt habe, da er die Pistole schon lange besessen habe. Der 26-Jährige bestätigte das: „Meine frühere Freundin hatte immer ein Problem damit, so etwas überhaupt zu Hause zu haben. Es war ein Kompromiss, dass die Pistole ganz hinten in der Schublade lag.“ In gewisser Weise habe er sie dann vergessen.
Wesselinger ist Schmerzpatient
„Warum haben Sie sie nicht weggetan?“, wollte Greve wissen. „Sturheit wahrscheinlich“, gab der Angeklagte zu. Außerdem habe er die Idee gehabt, dass sie als Requisit für ein Musikvideo nützlich sein könne. Er mache mit Freunden Musik. So sei es auch zum Drogenbesitz gekommen: „Die meinten es gut mit ihm“, erklärte der Anwalt.
Sein Mandant leide nämlich an einer angeborenen Fehlbildung der Wirbelsäule, die starke Schmerzen verursache. „Operabel?“, fragte der Vorsitzende. „Ja, aber es gibt eine 50-50-Chance, dass man dadurch gelähmt wird. Das will ich auf keinen Fall“, erklärte der junge Mann.
Zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
Da herkömmliche Schmerzmittel nicht ausgereicht hätten, hätte ein Bekannter dem Angeklagten Cannabis empfohlen und angeboten, ihn damit zu versorgen. Im Gegenzug sollte der Angeklagte seine Adresse für die Zusendung der Drogen zur Verfügung stellen. Insofern habe er Beihilfe zum Drogenhandel geleistet, so der Anwalt. Er legte einen Patientenausweis seines Mandanten vor, der diesen zur Einnahme von medizinischem Cannabis berechtige. Zur Tatzeit habe er einen solchen allerdings noch nicht gehabt.
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Die Kammer kam zu dem Schluss, dass der junge Mann zwar schuldig sei, der Sachverhalt sich aber deutlich anders darstelle als in der Anklageschrift beschrieben. Auch sei zu berücksichtigen, dass er in unbefristeter Festanstellung einer Tätigkeit nachgehe. Die Richter verhängten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, setzten diese jedoch zur Bewährung aus.