Vor acht Jahren verlor ein Eitorfer seinen Führerschein, nun hätte er ihn wieder erhalten - wenn ein Wildunfall nicht dazwischengekommen wäre.
WiederholungstäterWildunfall bringt Eitorfer vor Gericht
Zehn Minuten saß ein 44-Jähriger am Steuer, als ihm auf der Landstraße zwischen Eitorf und Hennef ein Reh vors Auto lief. Bei der Polizeikontrolle in einer Aprilnacht 2024 fiel auf, dass der Fahrer schon seit acht Jahren keinen Führerschein mehr hatte. Er landete vor dem Siegburger Amtsgericht - nicht zum ersten Mal.
Besonders bitter: Er hätte seine Fahrerlaubnis ohne den Wildunfall vermutlich jetzt wieder bekommen, sagte der Facharbeiter. 2016 war er nach einem Joint unter Drogeneinfluss erwischt worden, danach nie wieder. „Nach der neuen Gesetzgebung“, erklärte der Eitorfer, sei das kein Grund mehr für ein dauerhaftes Fahrverbot.
Der Eitorfer war 2020, 2021 und 2023 wegen desselben Deliktes verurteilt worden
„Da reden wir jetzt nicht mehr drüber“, sagte Richterin Seda Ataer. Sie befragte den Angeklagten eingehend, wie er seinen Weg zur Arbeit und zu seinen Freizeitaktivitäten bewältige. Bei gutem Wetter nutze er das Fahrrad, sonst nehme ihn ein Kollege mit. Oder seine Verlobte fahre ihn, versicherte der zweifache Vater. In dieser Nacht im April habe er „einfach rausgemusst“. Wenige Tage zuvor war seine Mutter gestorben.
Bereits 2020, 2021 und 2023 war er allerdings schon wegen desselben Deliktes verurteilt worden, jedes Mal zu einer Geldstrafe, die sich steigerte: von 900 auf 1500 auf 2700 Euro. Nun plädierte die Staatsanwältin erneut auf eine Geldstrafe, 6000 Euro solle der Wiederholungstäter zahlen und außerdem vor Ablauf eines Jahres keinen Führerschein mehr machen dürfen.
Die Richterin verhängte keine Sperre, dafür aber eine höhere Geldstrafe von 7500 Euro (150 Tagessätze à 50 Euro): „Das muss Ihnen richtig wehtun.“ Der Angeklagte solle nun lieber so schnell wie möglich den Führerschein machen, „um weitere Dummheiten zu vermeiden“, sagte Ataer. Das werde ihn zusätzlich viel Geld kosten.
Die Frage des Angeklagten, ob er nun auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ablegen müsse, konnte das Gericht nicht beantworten. Dafür sei das Straßenverkehrsamt zuständig. „Da werde ich sofort morgen anrufen“, sagte der 44-Jährige, der erleichtert den Saal verließ und im Gerichtsflur seine Verlobte in die Arme nahm.
Auch gegen die junge Mutter war ermittelt worden. Sie hatte nach dem Wildunfall zunächst gegenüber der Polizei fälschlicherweise angegeben, gefahren zu sein. Später schickte der Angeklagte dem Gericht einen Brief mit den Worten: „Ich bekenne mich schuldig.“