Weil er monatelang keinen Lohn erhielt, brach ein Mann an seinem Arbeitsplatz ein und nahm Werkzeug mit, laut Anklage im Wert von 10.000 Euro.
ProzessMehrere Monatslöhne nicht gezahlt – Mitarbeiter aus Much bestiehlt den Chef
Der Streit mit seinem Vorgesetzten währte schon länger, da griff ein Arbeiter zur Selbsthilfe. Mit einem Kumpel stieg er nachts in eine Firmenhalle in Much ein und stahl Werkzeug, laut Staatsanwaltschaft im Wert von rund 10.000 Euro. Die beiden Angeklagten bestritten nicht die Tat, wohl aber die Schadenssumme. Sie hätten höchstens zehn Teile im Auto abtransportiert, „alles gebraucht und nicht teuer“.
Bohrmaschinen seien dabei gewesen und Akkuschrauber, mindestens drei Jahre alt. Der Einbruch in einer Septembernacht 2022 sei chaotisch gewesen, sie seien im Dunkeln umhergestolpert, „rückwirkend gesehen, war das eine Sch...-Aktion“, sagte der 28-Jährige, „ich war halt sauer auf meinen Chef“.
Ex-Chef aus Much hat mittlerweile die ausstehende Lohnsumme gezahlt
Der zweite Täter, ein gelernter Maurer, war akut in Geldnöten durch seinen Betäubungsmittelkonsum. Er sei nach dem Einbruch enttäuscht gewesen, „das war nur Schrott“, sagte der 35-Jährige, der sich aktuell in einer stationären Langzeittherapie befindet. Über den Verbleib der Beute konnten beide nichts sagen, sie hätten das für den Verkauf nicht geeignete Werkzeug überwiegend selbst genutzt.
Weil das Hallentor mit einem Schloss gesichert war, wertete Richter Herbert Prümper die Tat nicht als einfachen Diebstahl, sondern als Einbruchsdiebstahl. Dass die Täter die Befestigung nach eigenem Bekunden nur aus der Wand zu ziehen brauchten, ändere nichts daran, so Prümper.
Der Maurer erhielt aufgrund seiner vielen Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die wegen der positiven Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Sein Mandant könne nach der Therapie wieder in seinem alten Betrieb arbeiten, sagte Strafverteidiger Dr. René Gülpen.
Der Arbeiter, der mittlerweile bei einem anderen Unternehmen in Lohn und Brot steht, wurde für diese Tat zu einer Geldstrafe von 6000 Euro (120 Tagessätze á 50 Euro) verurteilt. Diese wird mit einer laufenden Geldstrafe - wegen eines anderen Einbruchsdiebstahls, Beute: Werkzeug - zu 160 Tagessätzen, also 8000 Euro, addiert. Beide Angeklagten nahmen das Urteil an.
Der Streit um die ausstehenden Monatslöhne sei mittlerweile auch beendet, erzählte der 28-Jährige auf Nachfrage des Richters. Er hatte mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen, aber zunächst nicht sein Geld. Vor kurzem habe der Ex-Chef dann doch gezahlt.