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ProzessMutter eines Jugendlichen findet in Mucher Keller Waffen und Munition

Lesezeit 2 Minuten
Ein Mann zielt mit seinem Jagdgewehr.

Ein Zimmermann musste sich wegen illegalen Waffenbesitzes vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten. (Symbolbild)

In der Hauptverhandlung räumte der 55-jährige Angeklagte aus Much lediglich den Besitz eines Luftgewehrs ein.

Gewalt spielte eine große Rolle in der Beziehung eines Paares in Much. Mehr als einmal rief die 53-Jährige die Polizei, weil ihr Lebensgefährte sie schlug. Irgendwann habe sie gesehen, dass er seine Aggressionen überhaupt nicht unter Kontrolle bekomme, schilderte die Mutter eines Sohnes im Zeugenstand vor dem Amtsgericht. Dort musste sich der Ex-Freund wegen illegalen Waffenbesitzes verantworten.

Dass der Zimmermann Schusswaffen besaß, das habe sie geahnt. Einmal hätten sie zum Spaß auf der Terrasse mit einer Kleinkaliber-Pistole auf eine Feuertonne geschossen, das erzählte die zweite Zeugin, ihre Freundin und damalige Nachbarin, im Prozess. Dass er im Keller zwei Gewehre und mehr als 350 Schuss Munition aufbewahrte, entdeckten die beiden Frauen erst, als sie im Oktober 2023 einen Schrank aufbrachen.

Der Zimmermann aus Much hatte weder Waffenschein noch Besitzkarte

„Er war nicht da, sie hatte große Angst, da haben wir im Keller nach den Schusswaffen gesucht, ich habe dann mit dem Akkuschrauber das Schloss aufgebohrt“, berichtete die 54-jährige Seniorenassistentin im Zeugenstand. Sie hätten die Gewehre und die Patronen in einen separaten Flur gebracht und umgehend die Polizei gerufen. Die nahm den Mann mit, in die Wohnung kehrte er nicht mehr zurück.

Der Zimmermann räumte lediglich den Besitz eines Luftgewehres ein, die andere Langwaffe und die Munition hätten sich vermutlich schon bei seinem Einzug drei Jahre zuvor in dem roten Lowboard aus Blech befunden. Er habe nur das Luftgewehr dort eingeschlossen und den Schlüssel in seinen Nachttisch gelegt.

Davon habe er zwar niemandem etwas gesagt, theoretisch sei er dort aber zugänglich für alle gewesen, sagte er, auch für den jugendlichen Sohn seiner Partnerin. Wo der Schlüssel lag, das hätten sie nicht gewusst, sagten beide Zeuginnen. Sonst hätten sie den Schrank ja nicht aufbrechen müssen.

Einen Waffenschein und eine Besitzkarte konnte der Angeklagte nicht vorweisen, der sich in seinem letzten Wort als „nicht schuldig“ bekannte. Das Gericht nahm ihm das nicht ab, die Aussage der Zeuginnen sei absolut glaubwürdig, so Richterin Julia Dibbert.

Als das Urteil verkündet wurde, atmeten die Frauen tief durch. Der Handwerker, der wegen Verkehrsdelikten mehrfach vorbestraft ist, wurde zu einer empfindlichen Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, aufgrund der Tagessatzhöhe (120 à 50 Euro) taucht dieses Urteil in seinem polizeilichen Führungszeugnis auf. Zugrunde gelegt wurde sein Bruttogehalt von etwa 3000 Euro und die 500 Euro Unterhalt, die er monatlich zahlen muss. Der Ledige hat ein 13-jähriges Kind, das bei der Mutter lebt.