Gegen eine Frau und einen Mann wurde von der Polizei ein Betretungsverbot in den Kitas verhängt. Ihre Wohnungen wurden durchsucht.
BetretungsverbotPolizei ermittelt gegen zwei Mucher Kita-Erzieher wegen Kinderporno-Verdacht
Die Polizei ermittelt gegen eine Mitarbeiterin und einen Mitarbeiter aus zwei Kindertagesstätten. Gegen sie besteht der Verdacht, dass sie über kinderpornografisches Material verfügen, wie es in einer Pressemitteilung der Gemeinde heißt. Die Pressesprecherin der Kreispolizei, Lissy Uhlmann, bestätigte auf Anfrage dieser Zeitung die Ermittlungen, machte aber mit Verweis auf das schwebende Verfahren keine weiteren Angaben.
Die Gemeindeverwaltung wurde am Donnerstagmorgen darüber informiert, dass die beiden Mitarbeitenden nicht zum Dienst erschienen seien. Die Einrichtungsleitungen versuchten sofort herauszufinden, was der Grund für das unerwartete Fernbleiben von der Arbeit ist. „In einem Telefongespräch stellte sich dann heraus, dass gegen beide von der Polizei des Rhein-Sieg-Kreises ein Betretungsverbot der Kindertagesstätten verhängt worden ist“, heißt es weiter in dem Schreiben aus dem Bürgermeisterbüro.
Betretungsverbot in Mucher Kitas für zwei Mitarbeiter
Verwaltungschef Norbert Büscher war von der Fachbereichsleitung informiert worden. Er stellte die beiden Betroffenen sofort vorläufig von Dienst in den Einrichtungen frei. „Diesen Fall werden wir mit höchstmöglicher Transparenz behandeln“, so Büscher. Noch im Laufe des Tages wurden die Elternbeiräte informiert.
Polizisten haben die Wohnungen der verdächtigen Kita-Mitarbeitenden durchsucht. Die Einrichtungen selbst waren nicht betroffen. „Kinderpornografisches Material auch nur zu besitzen, ist schon erschreckend genug, aber bei Mitarbeitenden in einer Kindertagesstätte wiegt das doppelt schwer“, erklärte der Bürgermeister. Noch aber sei es ein Verdacht und so gelte für ihn und seine Verwaltung die Unschuldsvermutung und die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber.
Die Fachbereichsleitung hat die beiden Einrichtungen besucht, um weitere Informationen erhalten. Büscher wartet zunächst die Ermittlungen der Polizei ab, bevor er gegebenenfalls eigene Maßnahmen ergreifen will. Bis zu deren Abschluss sind die Mitarbeiterin und der Mitarbeiter vom Dienst freigestellt. Das von der Polizei verhängte Betretungsverbot ist für die Gemeindeverwaltung bindend.