Auf Vergleich geeinigtKeine Dieselfahrverbote in Bonn – konkrete Maßnahmen geplant
Bonn – Bürger und Berufspendler bleiben auch in Bonn vorerst von Diesel-Fahrverboten verschont. Wie zuvor im Fall der Städte Essen und Dortmund einigten sich im Streit um den Luftreinhalteplan für die Bundesstadt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Land Nordrhein-Westfalen auf einen Vergleich, der vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zustande kam.
Die Einigung umfasst ein zwölfseitiges Gesamtkonzept mit zahlreichen Luftreinhaltemaßnahmen, die sowohl den Autoverkehr als auch Busse und Fahrräder betreffen. Besonders im Fokus steht die Reuterstraße, eine der wichtigsten innerstädtischen Verkehrsachsen mit rund 40 000 Fahrzeugen am Tag, für die das Verwaltungsgericht als erste Instanz noch die Einführung von Fahrverboten für ältere Diesel angeordnet hatte.
Sollten die Stickoxidwerte an den Messstellen im Jahresmittel 2020 überschritten werde, ist für die Reuterstraße sogar eine Zuflussdosierung („Pförtnerung“) von der Anschlussstelle Poppelsdorf (A 565) sowie die Sperrung der Zufahrt vom Endenicher Ei auf die Reuterstraße geplant. Zudem soll die Autobahnbeschilderung auf der A 555 (Köln–Bonn) so geändert werden, das Autofahrer Richtung Bad Godesberg nicht mehr über die Reuterstraße geführt werden, sondern über den großräumigen Autobahnring von A 565 (Nordbrücke), A 59 und A 562 (Südbrücke). Darüber hinaus sieht der Kompromiss etwa die Filternachrüstung von Bussen, Taktverdichtungen und den Bau von Mobilstationen vor.
Oberbürgermeister Ashok Sridharan bezeichnete den Vergleich als „gute Nachricht für die Stadt Bonn“. Man werde den Weg, die Nutzung von ÖPNV und Fahrrad attraktiver zu machen, fortsetzen. Dass die schon umgesetzten Maßnahmen (darunter Tempo 30 auf der Reuterstraße) wirken, belegen laut Stadt die an allen Messstellen rückläufigen Werte.
Aktenzeichen: 8 A 4774/18.AK (I. Instanz: VG Köln 13 K 6682/15)