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Behinderten Rentner überfallenBettler wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt

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Landgericht Bonn Symbolfoto

Symbolbild.

Bonn – Es war bereits der Neujahrsmorgen 2019, gegen 4.40 Uhr: Ein 70-jähriger Rentner mit Rollator saß auf dem Beueler Bahnhofsplatz und wartete auf die Linie 62 Richtung Oberkassel.

Schon eine geraume Weile hatte er in der Nacht einen Bettler beobachtet, der andere Fahrgäste angemacht oder auch angepöbelt hatte. Schließlich kam der Fremde auch auf ihn zu und bettelte ihn an: Zigaretten wolle er haben und auch Geld.

Der Rentner jedoch zuckte mit den Schultern „Ich habe nichts“, erklärte er ihm. Aber der Bettler glaubte ihm wohl nicht, rastete aus und attackierte den 70-jährigen Mann mit roher Gewalt.

Anklage wegen Raub und Körperverletzung

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat den 47-jährigen Obdachlosen, der zum Jahresende 2018 erst nach Deutschland eingereist war, wegen versuchten besonders schweren Raubes sowie gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Wie Gerichtssprecher Tobias Gülich gestern mitteilte, soll der rumänische Staatsbürger den Rentner zunächst mit flacher Hand geschlagen, dann zu Boden gerissen und schließlich mehrfach auf den Mann eingetreten haben.

Anschließend durchsuchte er dessen Taschen nach Wertsachen, fand aber nichts und verschwand. Wenige Minuten später jedoch kehrte der Bettler wieder zurück und soll laut Anklage erneut auf den 70-Jährigen, der noch verletzt auf dem Boden lag, eingetreten und ihn auch durchsucht haben. Dann verschwand er ohne Beute.

Polizei ließ Verdächtigen zunächst wieder laufen

Aber der 47-Jährige erschien in dieser Nacht ein drittes Mal am Tatort: Während der Rentner, der ein Schädelhirntrauma erlitten hat, mittlerweile von Rettungssanitätern im Krankenwagen behandelt wurde, erkannte er den Angreifer wieder. Polizeibeamte nahmen ihn vorläufig fest, führten einen Alkoholtest durch – er zeigte mehr als zwei Promille an – und ließen den Obdachlosen erst mal wieder laufen.

Erst im April 2019 wurde der mutmaßliche Straftäter wieder dringend gesucht, als das Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zustellen konnte. Einen Wohnsitz oder eine ladungsfähige Adresse hatte er immer noch nicht. Die Polizeifahndung war allerdings schnell erfolgreich, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Der Prozess findet demnächst vor der 1. Strafkammer des Bonner Landgerichts statt.