AboAbonnieren

Ehefrau mit Schlägen getötetLohmarer muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis

Lesezeit 2 Minuten
DPA Landgericht Bonn Symbol

Das Bonner Landgericht (Symbolbild) 

Bonn/Lohmar – Wegen Körperverletzung mit Todesfolge haben die Bonner Richter am Donnerstag den ehemaligen Heimleiter einer katholischen Einrichtung in Köln zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Bonner Schwurgericht hat keinerlei Zweifel daran, dass der 71-Jährige den Tod seiner 67 Jahre alten Ehefrau verschuldet hat.

Der Rentner muss sie, so das Ergebnis der Obduktion, mindestens drei Mal auf den Kopf geschlagen haben, die Hirnverletzungen hatten letztlich zu ihrem Tod geführt.

Nach der Anklage, der das Gericht mit dem Urteil folgte, hatte der 71-Jährige am Abend des 4. Juli 2020 ein Fußballspiel im Fernsehen gesehen und dabei viel Wein und auch Schnaps getrunken. Währenddessen lag seine Frau im Bett.

Rentner bestritt bis zuletzt seine Schuld

Der 67-Jährigen, seit vielen Jahren psychisch labil, ging es an diesem Tag überhaupt nicht gut. Wiederholt hatte sie über ihren schlimmen Zustand geklagt und wohl noch mehr Tabletten als üblich genommen, zudem hatte sie ebenfalls viel Alkohol getrunken. Was jedoch an dem Abend oder in der Nacht zwischen den Eheleuten, die sich mehr als 25 Jahre kannten, vorgefallen ist, wird wohl nie aufgeklärt werden. Nach der Darstellung des Ehemanns hatte er am Morgen danach seine Frau leblos im Bett gefunden, der Körper schon kalt.

Bis zum Schluss bestritt der Rentner, gewalttätig gewesen zu sein. „Ich verstehe es nicht, meine Frau muss gefallen sein“, hatte der 71-Jährige bereits in der fast fünfstündigen Vernehmung bei der Polizei mehrfach wiederholt. Aber die Ergebnisse des „eindrucksvollen“ rechtsmedizinischen Gutachtens, so Reinhoff, widerlegten die Version des Angeklagten. Die drei Schädelverletzungen stammen demnach nicht von angeblichen Stürzen, sondern seien ausschließlich durch gewaltige Schläge entstanden. Damit komme nur der Ehemann als Täter in Frage.

Das könnte Sie auch interessieren:

Dennoch weigerte der Angeklagte sich, seine Schuld einzugestehen. „Auch wenn wir nicht die Hintergründe des Gewaltausbruchs kennen“, sagte Reinhoff, „sicher ist, dass Sie, ein großer Mann – fast ein Riese – Ihre eher zarte, kleine Frau geschlagen haben. Und das, obwohl es ihr an diesen Tag objektiv sehr schlecht ging. An diesem Tag haben Sie – einmal in Ihrem Leben – furchtbar versagt. Dazu müssen Sie stehen.“

Der Angeklagte hatte sich im Prozess in Selbstmitleid verkrochen und sich als Mann dargestellt, dem die Frau genommen worden sei. Aber Reinhoff hielt dem 71-Jährigen entgegen: „Irgendwann werden Sie erkennen, dass Sie für den Tod ihrer Frau verantwortlich sind. Denn es ist keinesfalls so, dass man Ihnen die Frau genommen hat, sondern Sie haben fraglos das Leben Ihrer Frau beendet.“