AboAbonnieren

Familienvater wehrt sichIllegales Autorennen mitten in der City?

Lesezeit 2 Minuten

Symbolbild

Bonn – Es war ein lauer Sommerabend, als der 60-jährige Polizist am Steuer einer mobilen Radarstreife auf der Graurheindorfer Straße ein sattes Dröhnen hörte.

„Da hat einer richtig Gas gegeben!“ erinnerte sich der Polizist jetzt als Zeuge vor dem Bonner Amtsgericht. Aber es waren nicht ein, sondern zwei Autos, die mit hoher Geschwindigkeit an ihm vorbeizogen. Selbst vom ausgelösten Blitzlicht ließen sich die Raser nicht beeindrucken, sondern drückten weiter auf die Tube.

Besonders dreist, so der Polizist: Die Fahrer waren wieder zurückgekommen; stadteinwärts fuhren sie erneut an ihm vorbei und grinsten herüber. Der Beamte, nicht faul, notierte sich das Kennzeichen des zweiten Autos.

Klapprad nicht zuzumuten

Das Straßenrennen landete vor dem Amtsgericht. Einer der beiden befreundeten Autofahrer hat sich gegen das Bußgeld über 600 Euro und das einmonatige Fahrverbot gewehrt.

Es sei zwar richtig, erklärte der 30-Jährige Familienvater im Prozess, dass er am 18. Juli 2016 auf der Graurheindorfer Straße entschieden zu schnell unterwegs gewesen war, aber ein Rennen sei das keinesfalls gewesen, schon gar nicht ein verabredetes. Den Freund habe er an jenem Sommerabend rein zufällig getroffen.

Das „Härteste“ für den Filialleiter eines Supermarkts: Dass er einen Monat auf seinen PKW verzichten soll. Es sei ihm nicht zuzumuten, so sein Verteidiger Thomas Ohm, dass er „mit dem Klapprad zur Arbeitsstelle“ fahren müsse.

Auch in den Sommerferien könne er das Auto nicht entbehren, da müsse er seinen „Nachwuchs ins Schwimmbad oder Phantasialand“ fahren. Die Verkehrsrichterin jedoch hielt ihm entgegen, dass ein Fahrverbot durchaus als „selbstverschuldet hinzunehmen“ sei. Außer dass es durch Jobverlust existenzgefährdend würde. Aber das konnte der Fahrer nicht ernstlich belegen.

Vielleicht hat der 30-Jährige jetzt doch noch eine Chance, obwohl er nicht das erste Mal als Temposünder erwischt worden ist: Da die beiden Freunde auf der zweispurigen Straße parallel gefahren waren, konnte nur ein Verstoß vom Radargerät gemessen werden; der Mercedes des 30-Jährigen befand sich im optischen Windschatten.

Da die Geschwindigkeit seines Mandanten, so Verteidiger Ohm, „nicht durch den Radar erfasst wurde, könnten die 93 Stundenkilometer des Kumpels nicht einfach übertragen werden.“

Die Richterin hat zur Klärung des Falls jetzt einen Gutachter eingeschaltet, der den Sachverhalt untersuchen soll.