Nach angeblichen BeleidigungenLandgericht Bonn spricht Bundespolizist frei
Bonn – Welchen Frust der Bundespolizist im Oktober 2020 geschoben hat, das hat er in der zweiten Instanz vor Gericht nicht wiederholt. An zwei Tagen hatte der 48-jährige Polizeihauptmeister sich auf der Internetplattform Facebook Luft verschafft und sich so ein Strafverfahren wegen Beleidigung eingehandelt. Denn sein Vorgesetzter, der darin meist mit Initial und einmal mit falsch geschriebenen Namen vorkam, fühlte sich von den öffentlichen Posts beleidigt.
Der Polizeidirektor hatte Anzeige erstattet und das Amtsgericht Siegburg den Angeklagten im April wegen Beleidigung zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt. Mit den Formulierungen habe er seinen Chef absichtlich herabgewürdigt.
Angeklagter fühlte sich missverstanden
Der Bundespolizist jedoch fühlte sich missverstanden und ging in Berufung. Am Montag wurde der Fall vor dem Bonner Landgericht erneut verhandelt: Er habe mit seinen Posts nicht auf seinen Vorgesetzten gezielt. In einem Post war die Rede von „emotional verkrüppelten Menschen des Hörigen Dienstes“.
Auch mit dem zweiten Eintrag, als er den Namen des Polizeidirektors falsch schrieb, beteuerte der Angeklagte, sei mit der Bezeichnung „Psycho-Dad“ nicht sein Chef, sondern ein Schützenbruder gemeint. Und schließlich seien die Posts nur für einen engen Freundeskreis bestimmt gewesen und sollten nicht öffentlich werden: Er habe schlichtweg vergessen, ein Häkchen zu setzen.
Landgericht verlangte Distanzierung des Angeklagten von seinem Tun
„Pure Schutzbehauptungen“, so hatte der Amtsrichter geurteilt. Auch die Berufungskammer glaubte dem Polizisten nicht. Stattdessen wurde ihm überraschend die Einstellung angeboten, wenn er sich deutlich von seinem Tun distanziert. Denn so gravierend seien die Unhöflichkeiten nicht, erläuterte der Vorsitzende: Der erste Facebook-Eintrag sei sehr allgemein gehalten, einzig das Wort „Psycho-Dad“ im zweiten Eintrag sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Der Bundespolizist und sein Verteidiger lenkten ein. „Das Ganze tut mir definitiv leid“, sagte der Angeklagte. „Ich habe nicht geahnt, was ich damit auslösen würde.“ Das Gericht stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 600 Euro ein. Damit ist die Strafakte vorläufig geschlossen. Offen ist weiterhin ein Disziplinarverfahren.