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Streit wegen EinkaufswagenVerfahren endet in zweiter Instanz vor Bonner Landgericht

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Landgericht_Bonn

Der Eingang zum Landgericht Bonn (Symbolbild)

Bonn/Niederkassel – Es war vor einem Jahr, zu Beginn der Corona-Pandemie: Am Nachmittag des 3. April wollte ein 52-jähriger Installateur schnell in einem Supermarkt in Niederkassel etwas besorgen. Aber gleich am Eingang wurde er gestoppt: Ein breitschultriger Security-Mitarbeiter forderte den Kunden auf, sich einen Einkaufswagen zu nehmen.

Nur damit könne er in den Laden, das sei jetzt Pflicht. Der 52-Jährige sah das nicht ein, beteuerte, er wolle nur ein, zwei Sachen holen. Daraus entwickelte sich ein handgreiflicher Disput, der erst jetzt beigelegt wurde. In zweiter Instanz vor dem Bonner Landgericht wurde das Verfahren eingestellt.

Der Kunde hatte versucht, sich an dem Aufpasser vorbeizudrängeln, und ihn dabei beschimpft. Auch soll er versucht haben, ihm einen Tritt zu verpassen. Mit üblem Ende für den Installateur, denn der Mitarbeiter packte den 52-Jährigen an der Schulter, verpasste ihm flacher Hand eine Ohrfeige und schubste ihn, sodass der Kunde gegen eine Abfalltonne knallte, zu Boden ging und um Hilfe schrie. Die Polizei wurde eingeschaltet.

Einspruch gegen Strafbefehl

Aber nur der Installateur bekam wegen Beleidigung einen Strafbefehl. Da er ihn nicht zahlen wollte, legte er Einspruch ein. Er fand die Sache ausgesprochen ungerecht, denn damals habe keine Masken- noch Einkaufswagen-Pflicht bestanden, beteuerte er, auch fühlte er sich von dem Security-Mann zu Unrecht angegriffen. Das Amtsgericht Siegburg verurteilte ihn im Oktober 2020 dennoch wegen Beleidigung zu 1000 Euro Geldstrafe.

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Der Einkaufswagen-Fall landete jetzt in zweiter Instanz vor dem Bonner Landgericht – mit überraschend versöhnlichem Ausgang. Denn der Supermarkt-Mitarbeiter erklärte gleich zu Beginn seiner Zeugenaussage: „Ich möchte nicht, dass er bestraft wird. Es war ein Stressmoment. Das passiert!“

Wie sich herausstellte, hatte der 42 Jahre alte Supermarkt-Mitarbeiter, der deutschen Sprache nur rudimentär mächtig, nicht gewusst, dass er damals bei der polizeilichen Aufnahme des Falls eine Strafanzeige unterschrieben hatte.

Verfahren wurde eingestellt

Für Berufungsrichter Nicolaus Alvino ergab sich damit eine Chance, dem unseligen Verfahren ein schnelles Ende zu machen: Da Beleidigungen nicht offiziell verfolgt werden müssen, sondern nur dann, wenn der Beleidigte selbst einen Strafantrag stellt, schlug er vor, das Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ einzustellen.

Der 52-Jährige, der inzwischen arbeitslos und schwer krank ist, dankte und machte ein flüchtiges Kreuzzeichen: Nur ein Paket Äpfel habe er damals holen wollen, murmelte er noch beim Verlassen des Gerichts.