Drogenprozess am Landgericht BonnSankt Augustiner muss für Cannabisplantage in Haft
Bonn/Sankt Augustin – Am Ende war es doch der penetrante Geruch der Droge, die die prächtige Cannabisplantage in einer Reihenhaussiedlung in Sankt Augustin verraten hatte. Dabei waren die Erbauer der illegalen Anlage raffiniert vorgegangen: Sie hatten die Abluft aus dem fensterlosen Keller, wo das Marihuana-Grün in 613 Pflanzenkübeln gedieh, über das Wohnzimmer via Kamin in den Schornstein abgeleitet.
Aber der Duft hatte dennoch die Nase eines Nachbarn erreicht, der Anfang Januar 2020 wohl einen anonymen Hinweis gegeben hat. Wenige Tage später – zunächst wurde per Hubschrauber observiert – standen die Drogenfahnder vor dem Einfamilienhaus, baten nicht lange um Einlass, sondern traten die Tür gewaltsam ein.
Der Hausherr, der unter Schock stand, hatte sich in einer Kammer versteckt, im Keller trafen die Beamten auf sieben Erntehelfer in weißen Schutzanzügen, die dabei waren, die Dolden in einer Baby-Badewanne zu sammeln. Ein kapitaler Fund.
Das Bonner Landgericht hat den von der Razzia schwer geschockten Familienvater wegen Drogenbesitzes sowie Beihilfe zum Drogenhandel von insgesamt 32 Kilo Marihuana am Mittwoch zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Verurteilter vermietete Keller an Drogenanbauer
Eine Bewährungsstrafe, wie von der Verteidigung gefordert, komme allein aus generalpräventiven Gründen nicht in Frage. „Wer eine solche Plantage zulässt, der fährt ein“, sagte der Kammervorsitzende Marc Eumann in der Urteilsbegründung.
Auch wenn der gelernte Gerüstbauer und Maurer den Keller des Hauses, in dem er mit seiner Freundin und mehreren Kindern lebte, „nur“ an eine Drogenbande vermietet hatte. Denn weder an dem fünfwöchigen Aufbau der Plantage noch am Gärtnern, Bewässern oder Ernten sei der Angeklagte beteiligt gewesen, so Eumann.
Das könnte Sie auch interessieren:
Wegen einer Herzerkrankung hatte der bis dahin unbescholtene Familienvater seinen lukrativen Job als Industriebauer aufgegeben und geriet in Privatinsolvenz. Als ein „Familienmitglied“ ihn fragte, ob er etwas dazu verdienen wollte, ließ er sich verführen: Schließlich habe er sich – „so ein Wahnsinn!“ – breitschlagen lassen, den 55 Quadratmeter großen Raum für 4000 Euro den professionellen „Bauern“ zu überlassen.
Angeklagter behielt den Namen des Bandenchefs für sich
Die Miete hatte der Angeklagte fünf Minuten vor der Razzia bar in die Hand gedrückt bekommen, bei der Festnahme war das Geldscheinbündel gleich wieder kassiert worden. Der Kölner Bandenchef, der einen dicken Porsche fahren soll und dessen Namen der Angeklagte im Prozess nicht genannt hat, habe vor der Bezahlung die Qualität der Kellerzüchtung abwarten wollen, sagte der 44-Jährige den Bonner Richtern.
Einen Trost gab es am Ende dann doch: Nach dem Urteil wurde der Haftbefehl gegen den Familienvater, der wegen seines frühen Geständnisses bereits haftverschont war, komplett aufgehoben. Damit kann der 44-Jährige seine Freiheitsstrafe im offenen Vollzug absitzen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.