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Kriminalpolizei ermitteltFrau in Bonn mutmaßlich mit Waffe beschossen und am Hals verletzt

Lesezeit 2 Minuten
Die Frau wurde mit einem Rettungswagen (Symbolfoto) in ein Krankenhaus gebracht.

Die Frau wurde mit einem Rettungswagen (Symbolfoto) in ein Krankenhaus gebracht.

Die Fußgängerin wurde am Hals verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Die Polizei sucht Zeugen.

Ein Fall aus der Bonner Nordstadt, der schon etwas länger zurückliegt, hat jetzt eine unerwartete Wendung bekommen. Eine 59 Jahre alte Frau war am Hals verletzt worden und musste im Krankenhaus behandelt werden. Wie die Kriminalpolizei nun mitteilt, könnte sie mit einer Waffe beschossen worden sein.

Zu dem Vorfall ist es den Angaben der Polizei Bonn zufolge am Sonntag (23. Februar 2025) gekommen. Die 59-Jährige war demnach an jenem Abend gegen 19.20 Uhr zu Fuß auf der Oppenhoffstraße in der Bonner Nordstadt unterwegs, als sie plötzlich einen starken Schmerz im Bereich ihres Halses verspürte.

Frau in Bonn am Hals verletzt – Mit Rettungswagen ins Krankenhaus

„Was diese Schmerzen ausgelöst hatte, konnte die Frau bei der Anzeigenaufnahme auf der Polizeiwache Innenstadt nicht sagen“, erklärte ein Pressesprecher.

Mit einem Rettungswagen war die Frau von der Polizeiwache in ein Krankenhaus gebracht worden. Die Verletzung war glücklicherweise nicht gravierend, sodass sie das Krankenhaus nach ambulanter Behandlung wieder verlassen konnte.

59-Jährige wurde wohl mit Waffe beschossen

Wie sich nun herausstellt, könnte die 59-Jährige damals mit einer Waffe beschossen worden sein. Diese Vermutung habe die Frau bei einer aktuellen Vernehmung geäußert, teilte die Polizei am Montag (10. März) mit.

Demnach wurde die Fußgängerin vermutlich von einem „Diabolo“ getroffen. Diabolos sind Projektile, die mit Luftdruckwaffen abgeschossen werden. Sie werden unter anderem auch beim Sportschießen verwendet.

Generell fallen alle Waffen, deren Bewegungs- oder Geschossenergie über 0,5 Joule beträgt, unter die Bestimmungen des Waffengesetzes. Um was für eine Waffe genau es sich handelte, war aber noch Gegenstand der Ermittlungen. Für Luftdruckwaffen ist kein Waffenschein nötig, allein das Tragen in der Öffentlichkeit ist jedoch untersagt.

Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen, die Angaben zu dem Geschehen am 23. Februar machen können. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0228-15-0 oder per E-Mail kk14.bonn@polizei.nrw.de an entgegen. (jv)