Landgericht BonnRuppichterother soll eigenes Kind schwer misshandelt haben
Bonn/Ruppichteroth – Was der Säugling in seinen ersten drei Lebensmonaten erlebt hat, wird nur schwer aufzuklären sein. Denn sein Vater, dem schwere Kindesmisshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen wird, hat am Donnerstag zum Prozessauftakt vor dem Bonner Landgericht angekündigt, nicht auszusagen.
Er wolle sich, so sein Verteidiger Udo Klemt, „schweigend verteidigen“. Ob das stimme, wollte die Vorsitzende der 7. Großen Strafammer von dem 38-jährigen Angeklagten wissen. Dessen „Ja“ sollte am ersten Prozesstag sein einziges Wort bleiben.
Operation rettete das Leben des Kindes
Alles, was der Justiz, den Medizinern und Rechtsmedizinern bislang vorliegt, ist der Befund des Kindes: Am 11. November 2021 hatten die Eltern, die in Ruppichteroth leben, zunächst den Kinderarzt, aber dann doch gleich den Notarzt gerufen, weil ihr Sohn einen Krampfanfall hatte.
Der Junge wurde mit dem Rettungswagen in die Kinderklinik Sankt Augustin gefahren und wurde umgehend operiert. Der Eingriff, bei dem nach Aussage der Rechtsmedizinerin Elke Doberentz die Schädeldecke des Jungen geöffnet wurde, rettete das Leben des Kindes.
Kleiner Junge hat vielfache Verletzungen
Die Bonner Staatsanwaltschaft wirft nach dem medizinischen Befund dem Vater vor, den Säugling derart geschüttelt zu haben, dass sein Kopf unkontrolliert hin- und herschwang; auch soll er ihn häufig geschlagen haben. Davon zeugen sowohl die massiven Einblutungen in der Augen-Netzhaut sowie die zahlreichen Hämatome, unter anderem an den Gesäßseiten und am Mundboden. Zudem wurde im MRT ein Bruch des linken Oberschenkels festgestellt.
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Dem Vater sei bewusst gewesen, so Staatsanwältin Birgit Guttzeit, dass er mit solch einem Verhalten sein Kind in die Nähe des Todes gebracht habe. Folgen für die geistige Gesundheit seien für den heute erst acht Monate alten Jungen noch nicht absehbar.
Sein Vater, der zum Zeitpunkt der Tat arbeitslos war, wurde sofort festgenommen und sitzt seit mehr als sechs Monaten in Untersuchungshaft. Die Ermittlungskommission hatte zunächst auch die Mutter im Verdacht; das Verfahren gegen die 26-Jährige wurde jedoch mangels Tatverdacht eingestellt. In dem Prozess soll sie als Zeugin gehört werden.