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In Bonn vor GerichtMann soll aus Lohmarer Wohnung heraus Drogen verkauft haben

Lesezeit 3 Minuten
DPA Landgericht Bonn Symbol

Das Bonner Landgericht (Symbolbild) 

Bonn/Lohmar – Vor der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht hat der Prozess gegen einen mutmaßlichen Drogendealer begonnen: Dem 37-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zwischen Februar und Dezember vergangenen Jahres jeden Monat rund 300 Gramm Marihuana aus seiner Lohmarer Wohnung heraus verkauft zu haben.

Auch nach einer ersten Durchsuchung seines Zuhauses kurz vor dem Jahreswechsel sollen die illegalen Aktivitäten laut Anklage noch weiter gegangen sein: Bei einer zweiten Razzia in diesem April stellten die Ermittler neben 297,8 Gramm Marihuana auch noch 90 Gramm Kokain sicher.

Ersten Kontakt zu Drogen hatte der Mann aus Lohmar wegen seiner Freundin

Den ersten Kontakt zu Drogen verdankt der Angeklagte nach eigenen Angaben seiner Jugendliebe: Im Rausch der Gefühle habe er seinen ersten Joint durchgezogen, zirka 15, 16 Jahre sei er damals alt gewesen. Zwar habe er ab und an später auch einmal andere Drogen ausprobiert; ein LSD-Trip sei aber die große Ausnahme geblieben und auch das Kiffen habe er immer mal wieder komplett aufgegeben.

Nach einer solchen Pause – er stand zu diesem Zeitpunkt nach einer Verurteilung wegen Drogenhandels aus dem Jahr 2016 gerade unter laufender Bewährung – habe er Anfang 2020 jedoch wieder mit dem Cannabiskonsum angefangen.

Dealer wollte Eigenkonsum über Drogenverkauf finanzieren

Einen Dealer, den er noch aus den Tagen mit seiner ersten Freundin kenne, habe er zufällig getroffen, als dieser gerade in einem Park in seiner Nähe seinen Hund Gassi geführt habe. Man sei übereingekommen, dass der 37-Jährige seinen Eigenkonsum über den Verkauf weiteren Stoffs finanzieren solle: 300 Gramm zum Preis von 7,30 Euro je Gramm habe er erstanden, maximal 50 Gramm wollte er selber rauchen. Wenn die Rechnung denn so stimmt, hätte der mutmaßliche Dealer bei dem angegebenen Verkaufspreis von acht Euro je Gramm Monat für Monat einen kleinen dreistelligen Betrag für die Befriedigung seiner Sucht draufzahlen müssen.

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Und dies, obwohl er im Rahmen der von ihm eingeräumten sechs Einkäufe auch zweimal Amphetamine als reine Handelsware in sein Sortiment aufnahm: Hier gab er an, die Pillen bei einem Einkaufspreis von 3,90 Euro für 4,50 Euro pro Gramm weiterveräußert zu haben.

Offenbar befand sich der Mann fast durchgängig im Visier der Drogenfahnder: Er wurde jedenfalls häufig dabei beobachtet, wie er jeweils aus seiner Wohnung kam, kurz in ein Auto stieg und dann wieder in das Haus zurückkehrte.

Viele Verkäufe sollen allerdings auch in der Wohnung selber stattgefunden haben. Bei der ersten Durchsuchung stellte die Polizei neben den Drogen auch noch mehrere Messer, eine Gaspistole und einen Baseballschläger sicher. Die Messer habe er für seine Campingfahrten gebraucht, die Pistole habe ein Freund nach einer Silvesterfeier schlicht bei ihm vergessen und den Baseballschläger nutze er für gelegentliche Abschläge auf einem Sportplatz in der Rheinaue, antwortete der Angeklagte dem Vorsitzenden Richter auf dessen Frage nach Zweck und Herkunft der Waffen. Mit einem Urteil wird frühestens Ende des Monats gerechnet.