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Mit Messer bedrohtSankt Augustiner zu Hause überfallen – Mitläufer muss in Haft

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Vor dem Bonner Landgericht wird ein Fall gefährlicher Körperverletzung in Sankt Augustin verhandelt.

Bonn/Sankt Augustin – Wieder einmal hatte ein 25-Jähriger sich von seinem gleichaltrigen Freund überreden lassen, mitzugehen. Der 27-Jährige, den letzterer zur Rede stellen wollte, weil dieser im Besitz seines Personalausweises war, sei ein kräftiger Kerl und ein übler Typ, soll der Freund gesagt haben. Da habe der Angeklagte, von imposanter Statur – 120 Kilo schwer und fast zwei Meter groß –, bedenkenlos eingewilligt. Für die Tat, die an jenem 2. Oktober 2020 in Sankt Augustin folgte, verurteilte ihn das Bonner Landgericht nun zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren.

„Mitten in der Nacht, um 4.30 Uhr, einen Menschen in seiner Wohnung zu überfallen, ihn zu bedrohen, zu misshandeln und auszurauben, das ist schon ein Hammer“, stellte Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen in der Urteilsbegründung fest. Dabei hatte der Angeklagte noch Glück: Denn für den Raubüberfall ist üblicherweise eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorgesehen.

Angeklagter entschuldigt sich mit 1000 Euro bei Opfer

Da er aber drei Vorstrafen mitbringt, für die er bislang Bewährung bekommen hatte, summieren sich 19 Monaten Haft dazu – also vier Jahre und sieben Monate Gefängnis.

„Das ist für einen, der so jung und ein Mitläufertyp ist, schon ein ordentliches Brett“, betonte Schmitz-Justen. Der Angeklagte soll dem Opfer, nachdem es nachts aus dem Bett geklingelt worden war, während des gesamten Überfalls ein Cuttermesser an den Hals gehalten haben, während der Haupttäter ihn mit einem Hammer bedroht, geschlagen sowie gewürgt habe. Außerdem soll der Haupttäter die Wohnung durchsucht haben, um Beute zu finden. Am Ende stahl er 430 Euro in bar und ein Laptop.

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Er habe keine Ahnung gehabt, dass ein Raub stattfinden solle, hatte der Angeklagte in seinem Geständnis beteuert. Das glaubte man ihm auch: Denn der 27 Jahre alte Überfallene hatte als Zeuge ausgesagt, dass die Tatbeteiligung des Angeklagten bei zehn Prozent gelegen habe, während der Mittäter fraglos das brutale Geschehen bestimmt habe. Die Bonner Kammer hatte den vielfach vorbestraften Intensivtäter bereits vor Monaten zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt.

Entscheidend für die moderate Strafe für den Mittäter waren die 1000 Euro Schmerzensgeld, die der Angeklagte dem 27-Jährigen als Täter-Opfer-Ausgleich gezahlt hat. Auch entschuldigte er sich bei dem Überfallenen. Aber dennoch redete Schmitz-Justen zum Schluss dem Angeklagten ins Gewissen: „Sie sind ein gefährlicher Mitläufer. Wenn Sie nicht endlich lernen, nein zu sagen, dann wird Ihnen das Leben in den Händen zerrinnen.“