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Troisdorfer MaskenverweigererAngeklagte erscheinen nicht – Gericht schickt Polizei

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Bonn_Landgericht

Nur einer der drei Angeklagten (2.v.l.) erschien zunächst am Donnerstag vor Gericht in Bonn.

Bonn/Troisdorf – Im Fall der Maskenverweigerung in einem Troisdorfer Supermarkt sind zwei der drei Angeklagten am Donnerstagmorgen nicht zum Prozessauftakt vor dem Bonner Landgericht erschienen. Entsprechende Vorladungen des Gerichts, die von der Polizei am 7. Juni zugestellt werden sollten, wurden persönlich nicht entgegengenommen; sie wurden in den Briefkasten geworfen.

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Der Vorsitzende Richter der 1. Großen Strafkammer, Jens Rausch, hat deshalb wenige Minuten nach Beginn der Verhandlung angeordnet, den Beschuldigten Nikolay C. (36) und seine ebenfalls beschuldigte Partnerin Anna S. (31) von der Polizei vorführen zu lassen. Beide wohnen in Troisdorf.

Angeklagte ist gerade Mutter geworden

Anna S. hat nach Mitteilung ihres Anwalts Martin Kretschmer am 16. Juni ein Kind geboren. Die Kammer will mit der Vorführung auch klären, ob ihr Gesundheitszustand es zulässt, an dem Verfahren teilzunehmen.

Das Gericht hatte offenbar damit gerechnet, dass beide der Ladung nicht Folge leisten würden und bereits vorsorglich die Polizei informiert. Wie zu erfahren war, sollen sich Spezialkräfte auf den Einsatz vorbereitet haben.

Zum Prozess gekommen war lediglich der Bruder von Anna S., Alexander S. (39). Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio vor, am 9. Mai 2020 im Kaufland in Troisdorf aggressiv gegen die bestehende Verordnung zum Tragen einer Corona-Schutzmaske protestiert zu haben.

Als zwei Polizeibeamte kamen, um die Personalien aufzunehmen, sollen diese angegriffen und geschlagen worden sein. Beide Polizisten wurden erheblich im Gesicht verletzt. Ein 54-jähriger Beamter lässt sich als Nebenkläger vor Gericht von einem Anwalt vertreten. Die Angeklagten werden der Reichsbürgerszene zugeordnet.