Wegen versuchten TotschlagsAngeklagter macht Nebenklägerin im Gericht Heiratsantrag

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)
Copyright: dpa
Bonn – Ein wegen versuchten Totschlags angeklagter Mann hat in einem Prozess in Bonn seiner Lebensgefährtin einen Heiratsantrag gemacht. Die Frau gab ihm am Donnerstag noch im Gerichtssaal das Ja-Wort - was weitreichende Auswirkungen hatte. Die Frau stand als Nebenklägerin eigentlich kurz vor ihrer Zeugenaussage, weil sie der Angeklagte im Februar 2020 schwer misshandelt und mit einem Bajonett attackiert haben soll. Nach dem Eheversprechen musste sie nicht mehr gegen den Angeklagten aussagen.
Nebenklägerin konnte die Aussage verweigern
Da sie nunmehr verlobt seien - so der Vorsitzende Richter - könne sie sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Anschließend legte die Frau die Nebenklage nieder, da sie an der Verurteilung kein Interesse mehr habe.Die Anklage wirft dem gelernten Schlosser vor, die dreifache Mutter, mit der er bereits einen gemeinsamen Sohn hat, geschlagen, getreten, gewürgt und an den Haaren gezogen zu haben.
Gewalt in der Partnerschaft
Das rät die Polizei bei häuslicher Gewalt
Jede vierte Frau in Deutschland hat in einer Partnerschaft schon mal Gewalt erlebt. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor. Wer betroffen ist, dem rät die Polizei:
Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Eine Person Ihres Vertrauens und/oder ein Rechtsbeistand können Sie begleiten.
Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!
Setzen Sie sich mit einer Beratungsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016, rund um die Uhr und in vielen Sprachen.
Notieren Sie sich Einzelheiten zu den Vorfällen, wie Datum, Uhrzeit und was genau geschehen ist.
Suchen Sie einen Arzt auf, nennen Sie ihm den Ursprung der Verletzungen und lassen Sie die Verletzungen attestieren und z.B. fotografieren, um sie für eine mögliche Strafanzeige dokumentiert zu haben.
Frauenhäuser bieten Ihnen ebenfalls Schutz und die Mitarbeiterinnen können Sie bei weiteren Schritten beraten.
Ihren Kopf habe er zudem wiederholt gegen den Boden geschlagen - und mit dem Tod gedroht. Mit dem Aufsatz eines Bajonetts soll er ihr zudem in die rechte Backe geritzt und versucht haben, die Speerspitze mit voller Wucht in den Kopf zu stechen. Das Motiv der Tat soll die rasende Eifersucht des Angeklagten auf den Ex-Mann seiner Freundin gewesen sein. Er ist einschlägig vorbestraft. Der Prozess gegen ihn geht trotz der überraschenden Wendung weiter. (dpa)