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Zoff auf dem Bonner Straßenstrich

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Bonn – Weil sie von einer Kollegin ein so genanntes „Standgeld“ erpresst haben soll, muss sich eine 26 Jahre alte Prostituierte seit Dienstag vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der jungen Frau einen versuchten schweren Raub sowie gefährliche Körperverletzung vor.

In der Nacht auf den 8. September des vergangenen Jahres war es zwischen den Frauen zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen. Laut Anklage hatte die Beschuldigte 50 Euro von der erst seit kurzem dort tätigen Kollegin gefordert, damit sie dort weiterarbeiten dürfe. Als die Erpresste sich geweigert habe, das Geld zu zahlen, zog die 26-Jährige ihr offenbar an den Haaren und sprühte ihr zudem Pfefferspray ins Gesicht.

Doch die in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte bestritt am ersten Verhandlungstag, die Kollegin erpresst zu haben. Sie habe vielmehr Geld zurück gefordert, das sie der Frau geliehen habe. Als die Prostituierte die 400 Euro nicht zurückzahlen wollte, habe sie das Pfefferspray eingesetzt, um ihr Angst zu machen. Der Kammervorsitzende zu dieser Version: „Was Sie uns da erzählen ist nicht unbedingt das Niveau, auf dem wir was glauben.“

Da die Angeklagte ihre Kollegin laut eigenen Angaben erst eine Woche kannte, sei es nicht nachvollziehbar, dass sie ihr mehrere hundert Euro geliehen haben will. Zumal die 26-Jährige bei der Polizei angegeben hatte, dass die Neue auf dem Straßenstrich unbeliebt sei, da sie ständig lüge und die Preise kaputt mache.

Nach der Einlassung der Angeklagten begann das große Warten: Ein als Zeuge geladener Polizist konnte aufgrund einer Erkrankung nicht kommen - und die Opferzeugin zog es vor, dem Gericht einfach unentschuldigt fern zu bleiben. Die losgeschickten Polizisten konnten lediglich berichten, dass die Frau an der angegeben Adresse nicht mehr lebt. Auch telefonisch war die Prostituierte nicht erreichbar. Daher wird der Prozess fortgesetzt.