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EitorferinGericht muss den Fall der verschwundenen Sandra D. wieder aufrollen

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Eitorf/Bonn – Hat ein heute 43 Jahre alter Mann seine Ehefrau brutal getötet und dann ihre Leiche spurlos verschwinden lassen? Oder ist der Angeklagte doch unschuldig? Diesen Fragen werden die Richter der Ersten Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts ab Montag, 29. August, nachgehen.

Wie berichtet soll der Koch seine damals 42 Jahre alte Ehefrau Sandra D. im September 2012 im gemeinsamen Haus in Eitorf-Bach getötet haben. Allerdings gibt es bis heute keine Spur von der Leiche.

Trotzdem hatten die Richter der Vierten Großen Strafkammer des Landgerichts den Mann im Juli 2014 wegen Totschlags zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie verließen sich vor allem auf die Aussage der neuen Freundin des 43-Jährigen: Ihr gegenüber soll er die Tat gestanden haben.

Im ersten Prozess hatte der Angeklagte jedoch behauptet, er habe diese Version nur erfunden, weil die neue Partnerin die Fortsetzung der intimen Beziehung davon abhängig gemacht habe.

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gaben der vom Ehemann eingelegten Revision statt und hoben das Urteil auf. In den Augen der Bundesrichter wurden die Angaben der Belastungszeugin nicht genügend hinterfragt. Auf der anderen Seite hätten die Richter der Bonner Schwurgerichtskammer der Aussage der neuen Freundin nur zum Teil Glauben geschenkt.

Kurz nach dieser Entscheidung des BGH wurde der weiterhin unter Verdacht stehende Ehemann aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Koch musste eine Kaution von 15 000 Euro hinterlegen und wohnt nun in Bonn.

Das Haus der Familie in Eitorf soll inzwischen verkauft worden sein. Ein erneuter Ortstermin am mutmaßlichen Tatort ist erst einmal nicht geplant. Allerdings geht das Gericht davon aus, dass sich die zweite Verhandlung über mehrere Monate hinziehen wird: Es wurden bereits 15 Prozesstage bis zum 14. November dieses Jahres festgelegt.

Vermutlich werden alle Zeugen, die im ersten Prozess gehört wurden, erneut aussagen müssen. Aufgrund der Vorgaben aus Karlsruhe haben die jetzt zuständigen Richter zwei neue Gutachten in Auftrag gegeben. Eine Professorin aus Berlin soll Stellung dazu nehmen, ob es wissenschaftliche Gründe oder Anhaltspunkte für das Ablegen eines „Falschgeständnisses“ gibt.

Zudem soll ein Toxikologe der Frage nachgehen, ob es überhaupt möglich ist, einem Menschen ein Medikament auf die Art und Weise zu verbareichen, wie es in dem angeblichen Geständnis geschildert worden sein soll. Laut Anklage hatte der Ehemann seiner schlafenden Frau ein in Wasser aufgelöstes starkes Beruhigungsmittel eingeflößt.