Gemeinde EitorfAlter Bebauungsplan „Im Auel“ unwirksam
Eitorf – Die Gemeinde muss für das Gewerbegebiet Ost III, Im Auel, das Planungsrecht nachbessern. Wie berichtet, war die Ansiedlung eines Aldi-Marktes, eines Drogeriemarktes und eines Blumengeschäfts an Stelle des ehemaligen Extra-Baumarktes abgelehnt worden, weil der Bebauungsplan solch eine Folgenutzung nicht zulasse.
Kreisverwaltung Eitorf fordert genauere Zwecksbestimmung
Einsprüche des Grundstückeigentümers und von Anwälten haben zur erneuten Prüfung in der Kreisverwaltung geführt. Ergebnis: Besagter Bebauungsplan „ist zu unbestimmt und daher unwirksam“. Damit stehen die Signale jedoch keineswegs auf Grün für die Investoren. Der Kreis hat der Gemeinde mit Schreiben vom 7. November aufgegeben, eine Planänderung mit einer eindeutigen Zweckbestimmung für die betreffende Fläche einzuleiten. Andernfalls sei die Kommunalaufsicht mit dem Ziel einer entsprechenden Anweisung einzuschalten.
Im Eitorfer Rathaus wurde umgehend gehandelt. Der Gemeinderat fasste jetzt den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans. Die Verkaufsflächen für zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente in den bestehenden Märkten im Auel (Netto und Rewe) sollen auf den genehmigten Bestand festgeschrieben werden. Für den Rewe-Supermarkt sollen ausnahmsweise „geringfügige Erweiterungen“ möglich sein, während der Netto-Markt die Schwelle der Großflächigkeit (799 Quadratmeter) nicht erreichen dürfe. Die Parzelle, auf dem der leer stehende Baumarkt steht, wird als Sondergebiet mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ausgewiesen.
Veränderungssperre verhängt
Bis die Änderungen die Beteiligungsverfahren durchlaufen haben und in Kraft treten, wird einige Zeit vergehen. Für eine rechtliche Vorwirkung sorgt eine so genannte Veränderungssperre, mit der die Kommune nicht gewollte Baumaßnahmen und Umnutzungen zwischenzeitlich abwehren kann. Die ebenfalls vom Kreis angeratene Sperre hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung beschlossen. (kh)