Das Opfer hatte bestritten, dass sie von ihrem Verlobten geschlagen wurde. Doch das Gericht glaubte dem Zeugen und verurteilte den Angeklagten.
Zeuge widerspricht OpferMann aus Windeck schlägt Verlobte mit Motorradhelm – Geldstrafe
Zweimal sollte ein 44 Jahre alter Mann im Mai und November vergangenen Jahres seine damalige Freundin und heutige Verlobte geschlagen haben, einmal mit seinem Motorradhelm und ein zweites Mal mit der Faust. Beim ersten Mal sollte er außerdem einen Zeugen mit dem Helm geschlagen haben. Beim zweiten Mal habe er die Frau zudem gewürgt, verlas die Staatsanwältin aus Bonn vor dem Waldbröler Amtsgericht.
Dort war der Windecker wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Während sich der Angeklagte zu beiden Vorkommnissen nicht äußerte, bezog seine Verlobte klar Stellung. Sie habe an jenem Maiabend eine Panikattacke erlitten und sich in einem Gebüsch verstecken wollen. Ihr Verlobter habe ihr helfen wollen. Geschlagen habe er sie nicht. Im zweiten Fall machte sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Prozess in Waldbröl: Zeuge widerspricht dem Opfer – „Er hat zugeschlagen mit dem Helm“
Er habe von seinem Haus aus im Schein einer Straßenlaterne das Geschehen in 50 Metern Entfernung beobachtet, berichtete ein Zeuge: „Er hat zugeschlagen mit dem Helm, das habe ich mitbekommen.“ Kurz darauf habe er der Frau helfen wollen, sagte der Zeuge, da habe ihn der Mann von hinten mit dem Helm geschlagen.
Einen zweiten Schlag habe er abwehren können und sich dabei allerdings den Daumen gezerrt. Ein weiterer Nachbar berichtete von regelmäßigen Auseinandersetzungen des Paares. Dabei sei der jetzt Angeklagte auch handgreiflich geworden.
Zum zweiten Fall sagte ein Polizist aus. Beide Beteiligte seien an dem Novemberabend stark alkoholisiert gewesen, berichtete der Beamte. Der Mann habe damals zugegeben, dass er mit der flachen Hand zugeschlagen habe, nachdem er verbal provoziert worden sei. Widersprüche in den Aussagen der Zeugen sah Verteidiger Sebastian Tillmann. Es bleibe unklar, was sich tatsächlich zugetragen habe. An der Version der Anklage gebe es jedenfalls erhebliche Zweifel, die nur einen Freispruch zuließen.
Richterin Laura Krause schloss sich am Ende der Überzeugung der Staatsanwältin an, die die gefährliche Körperverletzung im ersten Fall erwiesen sah. 90 Tagessätze zu zehn Euro lautete die Strafe. Der zweite Fall wurde, wie ebenfalls von der Staatsanwältin beantragt, eingestellt.