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Eilantrag erfolgreichGericht stoppt Abschuss von Wolf „GW1896m“ aus dem Leuscheider Rudel

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Ein Wolf steht in einem Gehege.

Der Rüde des Leuscheider Rudels darf bis zum endgültigen Gerichtsurteil nicht abgeschossen werden. (Symbolbild)

Eine Naturschutzinitiative hatte sich mit einem Eilantrag an das Koblenzer Verwaltungsgericht gewandt. Das stoppte die zunächst erteilte Genehmigung.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Genehmigung zum Abschuss des Wolfsrüden aus dem Leuscheider Rudel vorerst außer Kraft gesetzt. Das teilte die Naturschutzinitiative (NI) am Freitag mit, die zuvor gegen die Entnahme des Tiers mit der Bezeichnung „GW1896m“ geklagt hatte.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Trier hatte am Mittwoch eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von „GW1896m“ erteilt. Die Naturschutzinitiative mit Sitz im Westerwald hatte sich daraufhin am Nikolaustag per Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt, das die Genehmigung zum Abschuss des Wolfes zunächst außer Kraft setzte. Dies gilt so lange, bis das Gericht erstinstanzlich über den Antrag der Initiative entschieden hat.

Zahlreiche Nutztierrisse gehen aufs Konto von Wolf „GW1896m“

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) hatte den geplanten Abschuss des Tieres in der vergangenen Woche angekündigt. Erstmals war damit ein Wolf in Rheinland-Pfalz zum Abschuss freigegeben. Eder hatte die Entscheidung damit begründet, dass sich der Wolfsrüde zum „Problemwolf“ entwickelt habe. DNA-Tests hatten ergeben, dass „GW1896m“ im November im Westerwald gleich zweimal einen Schutzzaun überwunden und insgesamt vier Schafe gerissen hatte.

Auch im Rhein-Sieg-Kreis ist der Rüde aus dem Leuscheider Rudel für eine Vielzahl von gerissenen Nutztieren verantwortlich.