KostenstreitGemeinde Eitorf gewinnt Prozess gegen Straßen NRW
Eitorf – Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Eitorf und dem Landesbetrieb Straßen NRW ist beendet. Die Gemeinde hatte die Behörde aufgefordert, die Vorklärung von belasteten Straßenabwässern von Landesstraßen auf ihre Kosten auszuführen.
Erfolg in mehreren Instanzen
Nachdem diese das ablehnte, klagte die Gemeinde erfolgreich vor dem Kölner Verwaltungsgericht und erhielt anschließend auch vom Oberverwaltungsgericht Münster Recht.
Die Gerichtsverfahren hätten sich über sieben oder acht Jahre hingezogen, berichtet der Eitorfer Beigeordneter Karl-Heinz Sterzenbach, der die Auseinandersetzung federführend für die Gemeinde begleitete. Das Ergebnis bedeutet für die Eitorfer Grundstückseigentümer und Mieter, dass sie jetzt nicht mehr für die Belastungen durch die Vorklärung der Abwässer von Landesstraßen herangezogen werden.
Die Rechtslage
Oberflächenwasser muss bei bestimmten Belastungen vor der Einleitung in einen Vorfluter vorgeklärt werden. Dazu sind die Kommunen verpflichtet. Sie können aber die Verursacher in bestimmten Fällen auffordern, diese Vorbehandlung durchzuführen. So ist das auch bei stark befahrenen Landstraßen mit mehr als 2000 Fahrzeugen pro Tag durch die Belastungen von Autos mit Reifenabrieb oder Bremsrückständen. Gemeinden sind zwar innerorts für die Abwasserbeseitigung und damit für die Sickerkästen am Fahrbahnrand zuständig, Träger für die Fahrbahn ist allerdings Straßen NRW. (rö)
„Allein für die Landesstraße 87 in Halft kann die Gemeinde dadurch 100 000 bis 150 000 Euro einsparen“, erläutert Sterzenbach. Der Landesbetrieb habe auch bisher schon eine Einleitungsgebühr für die Abwässer zahlen müssen, die von der Landstraße in die Sieg fließen, sagte Pressesprecher Timo Stoppacher. Er bestätigte, dass Straßen NRW jetzt nach dem Gerichtsurteil auch noch die Vorklärung finanzieren muss.