Im Kreis Altenkirchen ist eine junge Wölfin illegal getötet worden. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet
Ermittlungen laufenWölfin aus dem Leuscheider Rudel erschossen

Eine junge Wölfin aus dem in Windeck beheimateten Leuscheider Rudel ist illegal erschossen worden. Die Polizei ermittelt. Symbolfoto.
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In Fiersbach im Kreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz ist eine Wölfin illegal erschossen worden. Das teilte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit. Das rund neun Monate alte Tier, das nachweislich aus dem in Windeck ansässigen Leuscheider Rudel stammt, ist demnach bereits am 19. Februar tot aufgefunden worden.
Der Kadaver sei vom Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung im Forschungsverbund Berlin auf die Todesursache hin untersucht worden. Am 11. April seien die Ergebnisse mitgeteilt worden, erläuterte Pressesprecherin Sandra Hansen-Spurzem auf Anfrage. Nach eingehender Sichtung des Befundes habe sich die SGD Nord dann am Dienstag, 15. April, entschlossen, Strafanzeige zu stellen.
Erschossene Wölfin gehört zum Leuscheider Rudel aus Windeck
Die Ergebnisse seien eindeutig: Die Wölfin mit der Kennung GW4599f sei an einer durch den oder die Schüsse verursachte Herzbeuteltamponade, einer Flüssigkeitsansammlung, gestorben. Darüber hinaus sei bei der Sektion ein Hämothorax, also eine Ansammlung von Blut zwischen Lunge und Brustwand, sowie weitere Verletzungen von Herz, Lunge, Milz und Leber festgestellt worden.
Der Abschuss des Tieres sei illegal, betonte die Sprecherin. „Als obere Naturschutzbehörde hat die SGD Nord Strafanzeige gestellt.“ Die junge Wölfin sei im Territorium des Leuscheider Rudels aufgefunden worden, das sich von Windeck, Eitorf und dem Oberbergischen Kreis bis in den Kreis Altenkirchen erstreckt. Wo genau und mit welcher Waffe und Munition sie erlegt wurde, könne man derzeit aber nicht bekannt geben, so Hansen-Spurzem, „das ist Täterwissen“. Die polizeilichen Ermittlungen laufen. Die Staatsanwaltschaft in Koblenz prüft die Anzeige wegen Verstoßes gegen Paragraf 7, Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes – demnach steht auf die Tötung eines wildlebenden Tieres einer besonders geschützten Art eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Zweifelsfrei wurde aber durch die Untersuchungen belegt, dass es sich bei dem neun Monate alten Tier um eine Tochter der beiden Leuscheider Wölfe GW1999f und GW1896m handelt. Der Rüde gilt als Problemwolf, der nachweislich für eine Vielzahl von Nutztierrissen verantwortlich ist. Gleich mehrfach hatte er im Kreis Altenkirchen Schutzzäune überwunden und Nutztiere gerissen, deshalb hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung im November 2024 erstmals einen Antrag auf Abschuss des Tieres gestellt.
Der geplante Abschuss des Problemwolfs GW1896m war per Eilantrag gestoppt worden
Die SGD Nord hatte den Abschuss vorbereitet, im Dezember 2024 und im Januar dieses Jahres sollte ein Jäger an bekannten Stellen im Revier dem Rudel auflauern und bei Sichtung eines Wolfes schießen. Per DNA-Probe sollte überprüft werden, ob es sich um den Wolfsrüden „GW1896m“ handele. Wäre dies nicht der Fall, hätten sie erneut auf Jagd gehen sollen.
Dagegen hatte die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ Klage eingereicht, das Verwaltungsgericht in Koblenz war dem gefolgt und hatte den geplanten Abschuss per Eilantrag außer Kraft gesetzt. Es sei nicht nachvollziehbar dargelegt, ob von dem Wolf „GW1896m“ Gefahren ausgingen, die seinen Abschuss sowie die Tötung weiterer Wölfe bis hin zur Tötung des ganzen Rudels erforderten, so die Koblenzer Richter. Nur wenige Wochen nach diesem Entscheid war nun ein Tier aus dem Rudel illegal erlegt worden.