Bereits seit Langem protestieren Anwohner in Windeck gegen eine Erweiterung des Steinbruchs in Imhausen.
Antrag im GemeinderatWindecker CDU fordert Klage gegen Pläne zu Steinbruch
Die Bürgerinnen und Bürger von Imhausen, die gegen eine Ausdehnung des Steinbruchs in Richtung ihres Dorfes kämpfen, bekommen Rückenwind aus der Politik. Dem am Dienstag, 10. September, tagenden Gemeinderat liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vor. Sie beantragt, dass die Gemeinde Windeck bei einer Genehmigung der Steinbruch-Erweiterung durch den Rhein-Sieg-Kreis auf jeden Fall Klage dagegen erheben soll.
Der entsprechend lautende Beschlussvorschlag der Verwaltung unterscheidet sich von dem Beschluss, den der Hauptausschuss noch im Dezember vergangenen Jahres gefasst hatte. Darin hieß es, dass die Kommune den Genehmigungsakt sorgfältig prüfen solle „und – sofern das Prüfergebnis dies zulässt – hinreichend erfolgversprechende Mittel zur Anfechtung verfolgen wird“.
CDU Windeck rechnet mit Erlaubnis für die Steinbruch-Erweiterung
Diesen Vorbehalt wollen die Christdemokraten nun streichen. Zum einen, um den Betroffenen ein Zeichen der Unterstützung zu geben; zum anderen, um einen positiven Bescheid der Genehmigungsbehörde auf jeden Fall gerichtlich prüfen zu lassen. Da der Kreis auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichte und die Imhausener Bürger mithin nicht am Verfahren beteiligt würden, rechnet die CDU bereits mit der Erlaubnis der Steinbruch-Erweiterung. „Wir sollten die Imhausener in ihrem Protest nicht alleine lassen“, schreiben Frank Steiniger und Rolf Heuser in dem Antrag.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass sie bei der bisherigen Prüfung des Sachverhalts eine Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung unter anderem auf Immissionsschutz hinzugezogen habe. „Dies würde bei der Überprüfung eines Genehmigungsbescheides ebenfalls so gehandhabt – nicht zuletzt, um eine Klagebegründung vorzubereiten.“
Jedenfalls, so die Gemeinde weiter, dürfe das Prozessrisiko einer ungeprüften Klageerhebung nicht außer Acht gelassen werden. Will heißen: Die Kommune verlöre Geld, wenn sie mit ihrer Klage scheitert. Im Rathaus rechnet man je nach Streitwert und einschließlich Gerichtskosten sowie eigener und gegnerischer Anwaltskosten mit „einem niedrigen vierstelligen bis mittleren fünfstelligen Betrag“.