Eine 34-Jährige wurde wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch auf Bewährung verurteilt. Ihr ehemaliger Partner verging sich an ihren Kindern.
Partner missbrauchte KinderWindeckerin wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch verurteilt
Mitten in der Urteilsbegründung kann die Angeklagte ihre Tränen nicht mehr zurückhalten: Sie weint in ein Taschentuch. Der Vorsitzende Richter der 8. Großen Jugendkammer des Bonner Landgerichts, Volker Kunkel, erklärte gerade, warum das Gericht die 34-Jährige aus Windeck wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt hatte, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Ehemann missbrauchte drei Kinder der Angeklagten – elf Jahre Haft
Dessen hat sich die Angeklagte nach Überzeugung der Kammer schuldig gemacht, weil sie ihre Tochter nicht vor den Übergriffen des Stiefvaters geschützt hatte.
Die 34-Jährige hatte es als Kind schwer: Ihre Mutter hatte wechselnde Partnerschaften, sie lebte zeitweise in Heimen, machte Gewalterfahrungen, wurde missbraucht. Sie selbst rutschte von einer Beziehung in die nächste, hat sieben Kinder von drei Männern. Ihr größter Wunsch: eine eigene Familie.
Den glaubte sie erfüllt, als sie 2012 ihren späteren Ehemann, einen Lkw-Fahrer, kennenlernte, den sie 2016 heiratete. Ein Irrtum, denn der Stiefvater verging sich an drei Kindern der Angeklagten; eine andere Kammer des Landgerichts hat ihn dafür zu elf Jahren Haft verurteilt.
Zehnjährige Tochter erzählte Mutter von Vergewaltigung durch Stiefvater
Der Missbrauch soll noch vor der Hochzeit stattgefunden haben. Die damals zehnjährige Tochter erzählte 2015 ihrer Mutter von der Vergewaltigung durch den Stiefvater, sie aber glaubte dem Kind nicht. Der Mann warf dem Mädchen Lüge vor, sie mache damit „die Familie kaputt“.
Es gab zwei weitere solcher Szenen: Einmal erwischte sie Mann und Tochter in einer Kabine des Schwimmbads in Siegburg, dann im gemeinsamen Schlafzimmer. Der Täter stritt ab, beruhigte seine Frau, die sich ihrem Tagebuch anvertraute: „Schweigen, Sehen, Schweigen?“ schrieb sie. „Sind es Hirngespinste? Ich gehe so oder so kaputt.“
Aus Angst um das Familiengefüge habe sie geschwiegen, erklärte Kunkel in seiner klugen Urteilsbegründung. Dabei hätte sie weiteren Missbrauch verhindern können, wenn sie mit ihrer Tochter gesprochen und ihr gesagt hätte: „Ich vertraue dir, du brauchst nichts zu befürchten.“
Täter begeht Missbrauch in der Öffentlichkeit – betroffene Töchter leben wieder bei der Mutter
Das Schweigen endete am 25. Juli 2020, als die Angeklagte ihren Mann mit zwei ihrer Kinder auf einem Campingplatz im Ahrtal in einer eindeutigen Situation überraschte. Danach gab es nichts mehr zu vertuschen, die Polizei wurde informiert, der Täter festgenommen. Die Ehe ist geschieden.
Die beiden vom Missbrauch betroffenen Töchter leben heute, als junge Frauen, wieder bei ihrer Mutter und wollen bei ihr bleiben. Sie bemüht sich beim Jugendamt um das Sorgerecht für die anderen Kinder. Auch deshalb wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, um der Familie eine Chance zu geben.